Satzung des >Advanced PC User Club< 1. Fassung, M„rz 1995 1. Allgemeines -------------- Diese Satzung regelt das Handeln des Clubs. Eine Žnderung dieser Satzung wird jedem Mitglied unverzglich angezeigt. 2. Organisation des Clubs ------------------------- Leiter des Clubs und verantwortlich fr den Club ist: Dennis Klinkott Bethelstr. 1b 59555 Lippstadt Kontakt-Anschrift der Club-Verwaltung ist o.g. Adresse. Anschrift-Žnderungen werden bekannt gegeben. 3. Ziele des Clubs ------------------ Der Club besch„ftigt sich haupts„chlich mit Themen aus den Bereichen Computer und Technik. Ziel des Clubs ist es, technisches Wissen zu vermitteln, Hilfe bei Problemen im Umgang mit Computern zu leisten und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern zu f”rdern. 4. Mitglieder / Club-Beitritt ----------------------------- Jede natrliche Person kann sich um die Mitgliedschaft bewerben. Die Aufnahme eines Mitgliedes liegt im Ermessen des Club-Leiters. Jedes Mitglied muá diese Satzung anerkennen. 5. Mitglieder-Beitrag --------------------- Club-Verwaltung, Untersttzung des Club-Magazins, der Versand von Datentr„gern und sonstige Club-Angebote ver- ursachen Kosten. Deshalb wird von jedem Mitglied ein Kostenbeitrag abverlangt. Der Mitgliedsbeitrag betr„gt DM 6,00 pro Kalendermonat. Die Beitr„ge werden fr 12 Monate erhoben, gerechnet ab dem Eintrittsmonat. Teilzahlungen sind nicht vorgesehen. Der Beitrag fr 12 Monate ist DM 72,00. Dieser Betrag wird im vorraus erhoben. Die Bezahlung kann in bar, per šberweisung oder per šbersendung eines Verrechnungsschecks erfolgen. 6. Austritt aus dem Club ------------------------ Jedes Mitglied kann zum Ende eines Kalendermonats, ohne Angabe von Grnden, aus dem Club austreten. Zuviel gezahlte Mitglieder-Beitr„ge werden zurckerstattet. Die Rckzahlung erfolgt per šbersendung eines Verrechnungs- schecks. Mitglieder, die gegen diese Satzung handeln, den Ablauf der Club-Organisation st”ren oder im Rahmen dieses Clubs gegen die guten Sitten verstossen, k”nnen fristlos aus dem Club ausgeschlossen werden. Auch in diesem Fall erfolgt eine Erstattung von zuviel gezahlten Beitr„gen. 7. Das Club-Magazin ------------------- Der Club besorgt die Anfertigung einer Club-Zeitung. Diese Zeitung, auch Club-Magazin genannt, ist prim„res Hilfsmittel zur Umsetzung der Ziele des Clubs. Das Club-Magazin erscheint 6x pro Jahr in Form von PC- Software. Eine regelm„áige Herausgabe ist anzustreben. Verantwortlich fr Herausgabe und Inhalt ist der Leiter des Clubs. 8. Ver”ffentlichungen im Club-Magazin ------------------------------------- Alle Ver”ffentlichungen im Club-Magazin unterliegen folgenden Regelungen: - keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen - informative Texte drfen keine Werbung enthalten - keine jugendgef„hrdenden Schriften - keine Verletzungen von Urheberrechten Die Einsendung von Texten von Mitgliedern zwecks Ver”ffent- lichung im Club-Magazin ist erwnscht. Fr eingesandte Texte besteht keine Ver”ffentlichungspflicht von Seiten der Magazin-Redaktion. Die Redaktion beh„lt sich vor ggf. Texte zu krzen, nur Text- Auszge zu ver”ffentlichen, Rechtschreib- und Satzstellungs- fehler zu korrigieren, Layout anzupassen, Namen zu „ndern, und Richtigstellungen bzw. Meinungen der Redaktion als Be- merkung in Klammern einzufgen. 9. Shareware-Versand -------------------- Die Bereitstellung und das Kopieren von Shareware ist kostenlos. Versandkosten und Datentr„ger gehen zu Lasten der Mitglieder. Wir weisen darauf hin, daá Sie sich, wenn Sie eine Shareware ”fters benutzen, registrieren lassen mssen. Dies ist mit der Zahlung eines kleinen Geldbetrages an den jeweiligen Programmierer verbunden. N„here Informationen finden Sie in den Shareware-Programmen. #MTIHYPER: TITLE:Satzung