Seit Microsoft 1981 von IBM den Auftrag bekam ein
Betriebsystem für den neuen IBM Personal Computer
zu entwickeln, worauf MS das von Jim Paterson entwickelte
86 - Dos aufkaufte und es unter dem Namen MS - bzw.
PC - Dos weiterentwickelte, ist Microsoft der Marktführer
und Fastmonopolist für PC - Betriebssysteme. Waren zu Ms - Dos -
Zeiten noch
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kompatible Konkurenz- produkte wie DR oder Novel - Dos
auf dem Markt, wurde Microsoft mit der Einführung von
Windows 95 zum Monopolist.
Den frustrierten Anwendern bleibt seit Windows 95
nichts anderes mehr übrig als die instabilen und überteuerten
Microsoft Produkte zu kaufen. Doch nun hat die australische Softwarefirma
Trumpet
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angekündigt ein Windows kompatibles Betriebsystem Namens
PetrOS zu entwickeln. Mindest- voraussetzungen soll dank eines 32-Bit Kernels
von nur 100KB ein 486 mit 2 MB sein. Abzuwarten ist die Reaktion
von Microsoft, die ja bekannter maßen NIE mit undokumentierten
Funktionen arbeiten um Konkurenzprodukte zu behindern.
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Wie wird man am schnellsten reich ?
Lotto ? Nein, das hat jeder schon versucht.
Banküberfall ? Nein, 90 % aller Bankräuber
werden gefaßt. Wie denn dann ? Ganz einfach !
Man geht zum Patentamt und läßt sich
den Begriff Fernseher schützen. Besorgt sich dann
aus dem Internet die Adressen aller Elektronik- konzerne und Fernseh- sender. Rennt zum nächsten
Anwalt und schickt allen eine kleine Abmahnung. Schon
ist man Millionär. Das geht doch nicht, oder ?
Normalerweise nicht, denn Worte den 'allgemeinen Sprachgebrauchs'
sind normalerweise nicht schützenswert. Doch ein gewisser
Herr K. T. hat es geschafft sich ein, jedenfalls nach
Meinung der meisten
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Internetnutzer, Wort des allgemeinen Sprachgebrauchs
schützen lassen. WEBSPACETM ist nun eine eingetragene
Marke (seit Juli
1999). Und seitdem finden vorwiegend kleine Internetprovider
Liebesbriefe in ihrer Post indenen sie aufgefordert werden
mehrere Tausend Mark Anwaltsgebühr zu zahlen und
den unrechtmäßig benutzten Markennamen aus
iheren Seiten zu verbannen oder Lizensen (für ein
paar Hunderter pro Jahr) zu erwerben. Die Betroffenen
ISPs haben sich inzwischen zu einem Gegenschlag vereinigt.
Sie wollen einen Löschungsantrag der Marke
durchsetzen und den wohl anstehenden Prozess gewinnen.
Juristen raten von der Unterzeichnung der von
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Ts Anwalt
verschickten Unterlassungserklärungen ab und geben
den vereinigten ISPs gute Chancen. Herr T muß wohlmöglich auch
Schadensersatz an einige der Provider leisten. Und das ist
nicht der einzige Stein der zurück fliegt. Die Software
Firma What's up, die den 'Webspace' seit 1996 geschützt hat,
hat ihre Anwälte wegen der Verletzung ihrer Rechte
beauftragt. Außerdem läuft inzwischen in Dortmund
ein Verfahren wegen Betrugs gegen Herrn T. Die Abmahnungen
seines Anwalts füllen derweil weiter ungehindert
Postsäcke. Weitere Infos unter www.markengrabbing.de
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