
                   LIZENZVERTRAG FR DEUTSCHLAND
   
   1.  Vertragsgegenstand:   Vertragsgegenstand  ist eine  Nutzungs-
   erlaubnis  (nachfolgend  Lizenz  genannt)  des  Computerprogramms
   ZOC,  die  die Firma EmTec, Innovative Software, Markus  Schmidt,
   (Sitz:  Waagstr.  4,  90762 Frth, Tel. 0911  7406856,  Fax  0911
   7406857,   nachfolgend  EmTec  genannt)  interessierten  Personen
   (nachfolgend Benutzer oder Lizenznehmer genannt) einrumt.
   Hierbei  wird ausdrcklich darauf hingewiesen, da  es  nach  dem
   heutigen  Stand  der Technik nicht mglich ist,  Computersoftware
   zu   erstellen,  die  in  allen  Kombinationen  und   Anwendungen
   fehlerfrei   arbeitet.    Vertragsgegenstand   ist   daher    ein
   Softwareprodukt,    das    die   in    der    Bedienungsanleitung
   beschriebenen  Leistungen erfllt und dessen  Fehlerfreiheit  dem
   Stand der Technik entspricht.
   Fr  die  Prfung der Verwendungstauglichkeit des  Programms  zur
   Lsung  spezieller  Aufgabenstellungen  des  Lizenznehmers   bzw.
   Lauffhigkeit  auf  dessen Hardware ist eine  30tgige  Probezeit
   (vor  dem Kauf) vorgesehen.  Eine Tauglichkeit oder Lauffhigkeit
   in diesem Sinne ist in keinem Fall Bestandteil des Vertrages.
   
   2.  Benutzung  zur  Probe:  Bestandteil des  Vertrages  ist  eine
   30tgige kostenlose Nutzung des Programms, um zu prfen,  ob  die
   Software  den  Anforderungen des Benutzers  entspricht.   Whrend
   dieser Testzeit wird vom Benutzer erwartet, da er  das  Programm
   in  einer  Testumgebung einsetzt, die einem solchen  Probeeinsatz
   angemessen  ist,  d.h. in der Programmfehler  nicht  zum  Verlust
   wichtiger  Daten  fhren  knnen,  bzw.  verlorene  Daten   durch
   Rckgriff  auf Datensicherungen wiederhergestellt werden  knnen.
   Ein  Einsatz  in  einem anderen Testfeld, sowie unbeaufsichtigter
   Einsatz  (z.B. fr Nachtabrufe) ist nicht zulssig und fhrt  zum
   Verlust  jeglicher Schadensersatzansprche.  Sollte  das  Program
   nicht   lizenziert  werden,  mu  es  nach  Ablauf  der  Testzeit
   gelscht werden.
   
   2.1  Verteilung  der  Probeversion:   Verlage und  Betreiber  von 
   Internetsites drfen die Probeversion des Programmes auf  CD  und 
   im  Internet veteilen  wenn der Name des Programms und Inhalt des 
   Programms und der Dokumentation vollstndig und unverndert Sind.
   
   3.  Lizenz:  Fr die Vertragsdauer rumt EmTec einer Einzelperson
   das  einfache (nicht ausschlieliche) Recht ein, das Programm ZOC
   zu  benutzen.  Handelt es sich beim Benutzer um keine  natrliche
   Person,  so  ist  der Benutzer nicht berechtigt,  pro  Lizenz  zu
   einer  Zeit  mehr  als eine Person mit dem Programm  arbeiten  zu
   lassen.    Eine  Mehrfachnutzung  (Site-License)  ist  nur   nach
   ausdrcklicher Vereinbarung mit EmTec zulssig.
   
   4.  Einschrnkungen der Nutzung:  Dem Lizenznehmer ist  es  nicht
   erlaubt
   a)  Nach dem Kauf den Software-Nutzungscode Dritten in einer Form
   zugnglich zu machen, die den Lizenzbedingungen widerspricht.
   b)  die  Software  direkt  oder indirekt in  einem  militrischen
   Umfeld  oder  zu militrischen Zwecken (z.B. der Entwicklung  von
   Waffen,   Forschung  auf  militrischem  Gebiet,   Schulung   von
   Milirpersonal etc.) einzusetzen.
   c)  die  Software  dazu zu benutzen, Material zu verbreiten,  das
   den   heutigen  demokratischen  Grundvorstellungen  widerspricht,
   bzw.  darauf zielt, die verfassungsmig garantierten Rechte  des
   Einzelnen   zu   schwchen   oder   abzuschaffen.    Dies    gilt
   insbesondere   fr   nationalsozialisitisches   oder   verwandtes
   Gedankengut.
   d)  die  Software  abzundern, zu bersetzen, zurckzuentwickeln,
   zu  entkompilieren oder zu entassemblieren.  
   e) abgeleitete Werke zu  erstellen oder das schriftliche Material 
   zu vervielfltigen, es zu bersetzen, abzundern oder vom schrift
   lichen  Material abgeleitete Werke zu erstellen.
   Bei   Versten   gegen  die  Punkte  b)  oder   c)   wird   eine
   Vertragsstrafe   von    EUR 2500,-  pro  bekanntgewordenem   Fall
   vereinbart.
   
   5.  Eigentumsregelung:  Der Lizenznehmer erlangt durch den Erwerb
   der  Lizenz  das Eigentum an dem krperlichen Datentrger,  nicht
   jedoch  weiterfhrende  Rechte an der Software  selbst.   Inhaber
   aller   ber   diesen   Vertrag  hinausgehender   Rechte   bleibt
   ausschlielich  EmTec.   EmTec  behlt  sich  insbesondere   alle
   Verffentlichungs-,   Vervielfltigungs-,    Bearbeitungs-    und
   Verwertungsrechte an der Software vor.
   
   6.  Urheberrecht:   Die  Software ist urheberrechtlich  zugunsten
   von  EmTec geschtzt.  Dem Lizenznehmer ist gestattet, Kopien des
   Programmes auf Datentrgern anzufertigen und in nicht auf  Gewinn
   ausgerichteter  Form weiterzugeben.  Hierbei sind  nderungen  am
   Programm,  an  den  beiliegenden  Texten,  insbesondere  an   den
   Urheberrechtsvermerken   nicht   zulssig   und   stellen    eine
   Verletzung  des  Urheberrechts dar.  Ausdrcklich  verboten  ist,
   von  EmTec  zur  Verfgung gestellte Software-Nutzungscodes,  die
   die  Einhaltung  der  Vertragsbedingungen  gewhrleisten  sollen,
   weiterzugeben, oder zu verffentlichen.
   
   7.   Weitergabe  an  Dritte:   Die  kommerzielle  Weitergabe  von
   Programmversionen  ohne Software-Nutzungscodes  ("Demo-Programm")
   ist nur mit Genehmigung von EmTec erlaubt.
   Nicht   ausdrcklicher   Genehmigung  bedarf   die   kommerzielle
   Weitergabe in folgenden Fllen:
   a)  auf  Disketten ("Shareware-Versand"), wenn dem Endkunden  fr
   das Programm Kosten von nicht mehr als EUR 5,- entstehen.
   b)  auf Shareware-CD's, als Beigabe zu Bchern oder zusammen  mit
   Hardware  oder  anderer Software, wenn EmTec zwei  Exemplare  des
   Produktes kostenlos und unaufgefordert bereignet werden.
   
   8.  Laufzeit:   Der Vertrag ist zeitlich nicht begrenzt.  Handelt
   der   Lizenznehmer  den  Bedingungen  dieses  Vertrages  zuwider,
   verliert  er  das  Nutzungsrecht.   EmTec  ist  dann  berechtigt,
   softwaretechnische Manahmen zu ergreifen, die  die  Nutzung  des
   Programmes durch den Lizenznehmer verhindern.
   
   9. Gewhrleistung:  Die Gewhrleistung gilt nur fr die ersten  6
   Monate nach dem ursprnglichen Erwerb der Software.
   EmTec  stellt  sicher, da das zur Verfgung  gestellte  Material
   (Datentrger,  Handbcher,  etc.)  zum  Zeitpunkt  der   bergabe
   fehlerfrei  ist.   Sollten  Mngel  vorhanden  sein,   kann   der
   Erwerber Ersatzlieferung verlangen.
   EmTec  stellt auch sicher, da die Software in dem Ma fehlerfrei
   ist,  wie  es  dem  Stand  der Technik  entspricht.   Gravierende
   Fehler   (insbesondere  solche,  die  die   Nutzung   durch   den
   Lizenznehmer  unmglich machen oder eine solche unzumutbar  stark
   einschrnken)  werden, wenn die Ursache eindeutig ZOC  zuzuordnen
   ist,   innerhalb  einer  angemessenen  Frist,  jedoch  sptestens
   innerhalb  von  8 Wochen durch EmTec behoben.  Sollte  EmTec  die
   Fehlerbehebung  verweigern, oder nicht  in  der  Lage  sein,  den
   Fehler  zu beheben, wird der Kaufpreis zurckerstattet.  Im  Fall
   einer  Rckerstattung des Kaufpreises hat  der  Kunde  nicht  das
   Recht, die Behebung des Fehlers zu verlangen.
   
   10.  Haftung  des Lizenznehmers:  Der Lizenznehmer  haftet  EmTec
   fr   jeden  Schaden,  der  EmTec  aus  einer  Verletzung  dieser
   Vertragsbestimmungen  entsteht.  Insbesondere   haftet   er   fr
   Schden, die durch Verletzung geltenden Rechts entstehen.
   
   11.  Haftung  durch  EmTec:  Eine Haftung  fr  dem  Lizenznehmer
   entstehende  Schden  ist  nur mglich,  wenn  der  Benutzer  die
   notwendige  Sorgfalt beim Betrieb seiner DV-Anlage (siehe  unten)
   hat  walten lassen, sowie die die Nutzungseinschrnkungen  dieses
   Lizenzvertrages beachtet hat und der Schaden durch  Vorsatz  oder
   grobe  Fahrlssigkeit  von  EmTec  verursacht  wurde.   Ist   der
   Lizenznehmer  ein  Kaufmann,  wird auch  die  Haftung  fr  grobe
   Fahrlssigkeit durch EmTec ausgeschlossen.  Die Haftung  ist  vor
   allem  dann  ausdrcklich ausgeschlossen, wenn der Schaden  durch
   das  Zusammenspiel  oder  durch  einen  Fehler  im  Zusammenspiel
   verschiedener  Komponenten der DV-Anlage verursacht  wurde,  d.h.
   wenn  das  Problem  nicht eindeutig in der lizenzierten  Software
   liegt.
   Eine  eventuelle Haftung bezieht sich nur auf direkt  entstandene
   Schden,  nicht  auf Folgeschden wie Betriebsausfallzeiten  oder
   Verzgerungen,   entgangene   Gewinne,  Schadensersatzforderungen
   oder Konventionalstrafen Dritter etc.
   Angesichts,   der   Tatsache,  da  Software   heutzutage   nicht
   fehlerfrei  hergestellt werden kann, gilt als  Voraussetzung  fr
   jegliche Schadensersatzforderung gegenber EmTec ist, da
   a)  auf  der  DV-Anlage,  auf der die Software  eingesetzt  wird,
   Datensicherungen  mit  der  ntigen Sorgfalt  und  Regelmigkeit
   durchgefhrt  werden,  die  notwendig  ist,  um  den  endgltigen
   Verlust wichtiger Daten zu verhindern.
   b) die Software nicht  unbeaufsichtigt  an  Datenbertragungsein-
   richtungen betrieben  wird,  die Verbindungen bei  lngerer Inak-
   tivitt (Timeout) nicht unterbrechen, bzw.  die keine  Wahlsperre  
   bei  mehrfachem erfolglosen Verbindungsaufbau besitzen (dies gilt
   insbesondere fr Fern- und Auslandsverbindungen).
   
   12.   Sollten  Teile  dieses  Vertrages  gegen  geltendes   Recht
   verstoen,   wird   nur   der  kleinste   mgliche   Vertragsteil
   (Teilsatz,   Absatz,   Abschnitt)  ungltig   und   durch   einen
   bestmglich   sinnentsprechenden,   rechtlich   zulssigen   Teil
   ersetzt.
   
   13. Gerichtsstand ist Nrnberg.
   
