Wahlsperre und Wahlpause bei ELSA MicroLink-Modems
Die bei ELSA MicroLink-Modems implementierten Verfahren zur Wahlpause und Wahlsperre beruhen auf den Zulassungsvorschriften des Bundesamtes fuer Post und Telekommunikation, Verordnung BAPT 223 ZV 5 Kapitel 2.5, nach welcher diese Modems zugelassen sind.
Bei automatischer Wahl muessen Endeinrichtungen entweder die Bedingung I) oder II) erfuellen.
I) Nach jeder automatisch herbeigefuehrten abgehenden Belegung ohne anschliessende erfolgreiche Verbindung muss nach Uebergang in den Ruhezustand eine Pause von mindestens t=30s eingelegt werden bis zur naechsten automatisch herbeigefuehrten abgehenden Belegung.
II) Wenn die Zeit zwischen nicht erfolgreichen Verbindungsversuchen 5s<=t<=30s betraegt, duerfen bis zu zwölf Verbindungsversuche in Serie durchgefuehrt werden. Eine neue Serie von Verbindungsaufbauversuchen darf begonnen werden,
wenn spaetestens mit dem 12. Wahlversuch (der vorhergehenden Serie) eine erfolgreiche Verbindung zustande kam,
wenn ein manueller Eingriff erfolgte,
wenn eine Pause von t>=120min eingehalten wurde.
Hinweis: Die unter I) und II) genannten Anforderungen sind auf die Schnittstelle der Endeinrichtung bezogen. Wenn mehrere Endeinrichtungen gemeinsam fuer die Verwendung an einem analogen Waehlanschluss vorgesehen werden sollten, sind die genannten Anforderungen von jeder einzelnen Endeinrichtung einzuhalten.