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http://www.glossar.de/glossar/z_internet-billing.htm siehe auch (auf anderen Glossar-Seiten):
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Rechnungen per Internet versenden und bezahlen (Pressetext vom Heise Verlag, iX-Redaktion) Das Versenden von Rechnungen per Post, deren Überprüfung und Bezahlung und die anschließende Zuordnung von Zahlungseingängen sind zur Zeit noch arbeitsintensive, fehlerträchtige Tätigkeiten, die mit einer immensen Papierflut verbunden sind. Durch die Zustellung und Bezahlung von Rechnungen per Internet könnte sich dies radikal vereinfachen. Die Unzulänglichkeiten konventioneller Rechnungen liegen auf der Hand:
Mit dem Internet steht ein kostengünstiges weltweites Netz zur Verfügung, das nicht nur Unternehmen, sondern auch Privathaushalte erreicht, die den größten Teil der Rechnungen erhalten. Dieser lukrative Zweig könnte den Briefpostunternehmen bald entgehen, wenn unter dem Schlagwort "Internet-Billing" einmal mehr das Internet einen traditionell papierbasierten Informationsfluß übernimmt. Im Mittelpunkt des Internet-Billing steht das WWW: Hyperlinks verknüpfen die einzelnen Rechnungsbestandteile, beispielsweise Posten auf der Telefonrechnung mit den zugehörigen Einzelverbindungsdaten. Bezahlt wird per Mausklick auf einen Link, der mit einem Online-Payment-System verbunden ist. Beim Anbieter kommen alle nötigen Daten an, um diese Zahlung zuordnen zu können. Als Endgeräte für das Internet-Billing kommen nicht nur PCs in Frage. Kunden könnten sich ihre Rechnungen auch über Web-TV, Webtelefone oder den Geldautomaten ihrer Bank anschauen. Zur gesicherten Übermittlung dieser Finanzdaten reicht allerdings die WWW-Sprache HTML nicht aus. Derzeit arbeiten zwei Firmengruppen an entsprechenden Standards:
Unter der Schirmherrschaft der amerikanischen Banking Industry Technology Secretariat (BITS), einer Abteilung der Bankvereinigung "The Bankers Roundtable", verhandeln beide Parteien derzeit über eine Zusammenführung von OFX und GOLD. Vor der weiteren Verbreitung von Internet-Billing in Deutschland steht allerdings eine bereits 1992 erlassene Vorschrift der Finanzbehörden. Nur elektronisch zugestellte Rechnungen werden nicht als Urkunde betrachtet und berechtigen daher nicht zum Vorsteuerabzug. "Dadurch", so Bert Ungerer, iX-Spezialist in Sachen Internet, "könnte hierzulande wieder einmal der Einsatz neuer Informationstechnik durch veraltete staatliche Vorschriften behindert werden". iX berichtete in Ausgabe 9/98 ausführlich über die Funktionsweise des Internet-Billing und die dahinter stehenden Standards und Firmen. |
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