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http://www.glossar.de/glossar/z_banking.htm
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HBCI möglicherweise mangelhaft HBCI schützt einem Fernsehbericht zufolge nicht wirksam gegen Hacker- Um den Hack durchführen zu können, sind nach Angaben des CCC-Mitglieds lediglich ein PC, ein Lesegerät für die Chip-Cards und eine spezielle Software nötig. "Es ist eine unangenehme Situation für die Banken", erklärt der Hacker mit dem Pseudonym Jordan. "In den letzten Jahren wurden Sie von den Verbrauchern gedrängt, ein gemeinsames und sicheres Protokoll zu entwickeln". Nun wären sie soweit, wenigstens ein gemeinsames Protokoll zu entwickeln, müssen aber einsehen, dass es nicht reicht, allein in die Werbung für HBCI große Geldmengen zu pumpen und die Entwicklung selbst zu vernachlässigen. Laut Bericht werfen Sicherheitsexperten den Banken vor, ein besseres Sicherheitssystem
aus Kostengründen verworfen zu haben. Demnach seien Mängel von HBCI bereits seit
längerem bekannt gewesen. |
Deutsche Bank und AOL wollen beim
Handy-Banking den Trend vorgeben Die Deutsche Bank und der
Internet-Anbieter America Online (AOL) wollen in der
Zukunftssparte Handy- Der Präsident von AOL Europe, Andreas Schmidt, sieht Finanzdienste über Mobiltelefon
und Internet als einen der "zukunftsfähigsten Wachstumsmärkte". Bei der neuen
Technologie wolle der AOL- |
Aufklärung vom
Bundeswirtschaftsministerium Mittlerweile erledigen zwar bereits 6,6 Millionen Deutsche ihre Bankgeschäfte online, aber nur 1,5 Millionen übers Internet. Das Bundeswirtschaftsministerium will deshalb über Internetbanking aufklären. "Homebanking, Internetbanking - was ist das eigentlich?" heißt das Thema des Monats auf der Wirtschaftsministeriums-Webseite. Die Berliner erklären ausführlich, unabhängig und aktuell über alle Aspekte des Sofa-Bankings, vor allem über die Sicherheitsaspekte. Besonders hervorzuheben ist die Liste der Banken, die bereits Homebanking mit dem neuen Standard HBCI (Homebanking Computer Interface) anbieten. Mehr dazu bei... |
Bankkunde wird von Beweislast befreit: BfG
Bank AG ändert Geschäftsbedingungen für das Internet-Banking Hegte ein Bankkunde den Verdacht, seine Bank habe einen Transaktionsauftrag nicht korrekt ausgeführt oder dieser sei manipuliert worden, so befand es sich bis Ende 1999 in jedem Fall in der Beweispflicht: Um eine Regulierung des Schadens verlangen zu können, mußte er zweifelsfrei belegen, dass dem Finanzdienstleister ein Fehler unterlaufen war. Die BfG Bank AG hat Anfang 2000 den Spieß umgedreht, und es ist zu hoffen, daß andere Banken dem Beispiel folgen: Bei allen Transaktionen, die über das Internet abgewickelt werden, nimmt sich die Bank selbst in die Beweispflicht. Die Umkehr der Beweislast bezieht sich ausschließlich auf das Homebanking und das
Wertpapier- Begründet wurde der Entschluss mit der einjährigen Erfahrung beim Einsatz des
Sicherheitsstandards HBCI. Bei der BfG Bank AG sind in der über einjährigen Nutzung
keine Schadensfälle aufgetreten. Die BfG Bank zählt sich zu den Technologieführern des
noch wenig verbreiteten HBCI- |
Die Hamburger Sparkasse ermöglicht als erste Sparkasse ... ... Online-Banking nach dem HBCI- |
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