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Übersicht:

B2B
B2C
CEPS
E-Cash /  Electronic Cash
E-Commerce / Electronic Commerce
M-Commerce
Secure Transaction Protokoll (SET)
Setco

    


Shop-Software fürs Internet gibt es
z.B. bei
softline

angeboten wird u.a.:
ShopFactory

   
Dem E-Commerce fehlen die Gerüche, die Klangkulissen, die Tiefe des Raumes, das Bad in der Menge, die quirlige Atmosphäre. (Stephan Grünewald. Diplom-Psychologe des Kölner Instituts Rheingold)

Das englische Wort E-Commerce (electronic commerce / elektronischer Handel) steht für eine online-/ internet-gerechte Steuerung wirtschaftlicher Abläufe. Es bedeutet das Kaufen und Verkaufen von Produkten und Dienstleistungen über Datennetze. Die elektronischen Geschäftsbeziehungen zwischen Firmen und ihren Lieferanten werden als E-Business bezeichnet.

Für Unternehmen ergeben sich aus E-Commerce enorme Einsparungspotenziale bei den Kosten. Durch eine Verknüpfung der Rechnersysteme von Lieferanten und Kunden können Materialien etwa erst dann automatisch bestellt werden, wenn sie wirklich gebraucht werden, es entfallen Lagerkosten. Voraussetzung dafür sind allerdings Standards, die alle Computer beim Datenaustausch verstehen, sowie sichere Übertragungswege. Für die Glaubwürdigkeit und die Vertragsfähigkeit von Dokumenten spielt dabei die elektronische Unterschrift (digitale ID) ein große Rolle. Der transparente Markt erlaubt es zudem, Angebote und Preise zu vergleichen.
 


 

E-Commerce-Situation Mitte 1998 mit einigen langfristigen Statements - vom DMMV

Electronic Commerce ist 1998 das Thema der Multimedia-Branche in Deutschland. Schätzungen des Deutschen Multimedia Verbandes (DMMV) zufolge wird der Umsatz in Deutschland 2,7 Mrd. DM erreichen und sich somit im Vergleich zum Vorjahr (1997) verdreifachen. Dennoch gibt es noch eine Reihe von Gebieten, auf denen der DMMV dringenden Handlungsbedarf sieht. Ein eigener Arbeitskreis wurde deshalb bereits 1997 ins Leben gerufen, um den Einsatz von Electronic Commerce zu fördern. Im Folgenden wird eine Bestandsaufnahme zur aktuellen Situation des Electronic Commerce in Deutschland gegeben sowie erste Ergebnisse der Arbeit vorgestellt.

Die kontinuierlich steigende Anzahl an Online-Nutzern auf 5,8 Mio.(ca. 7% der Bevölkerung Deutschlands - siehe auch aktuelle INTERNET-Zahlen) und das Interesse der Wirtschaft zur Nutzung dieses Mediums zeigen eine klare Entwicklung in Richtung Electronic Commerce für 1998. Deutschland liegt im Hinblick auf die Anzahl der Websites an zweiter Stelle nach den USA.

"Die deutschen Unternehmen erkennen zunehmend, daß das Internet nicht nur für Werbung und PR genutzt werden kann", so Alexander Felsenberg, Vizepräsident des DMMV. Im jährlich durchgeführten "Reality Check" der deutschen Online/Offline Multimedia Branche wurde wieder klar deutlich, daß Internet-Auftritte Mehrwert generieren müssen. "Ein klarer Mehrwert ist die Nutzung des Internets als Vertriebskanal:

  • geringe Marketing- und Vertriebskosten auf Seiten des Unternehmens einerseits;
  • für den Kunden das bequeme Shopping von zu Hause aus mit direkten, einfachen Preisvergleichen beim Wettbewerb und Preisnachlässen gegenüber dem Ladenkauf andererseits.

Das sind klare Vorteile und somit Mehrwert durch Electronic Commerce", so Carsten Dierks (Mindways Multimedia, Hamburg), Leiter des DMMV- Arbeitskreises "Electronic Commerce". "Oft jedoch bleiben diese Vorteile ungenutzt, es fehlt die objektive Aufklärung der Unternehmen und der Verbraucher / Nutzer im Hinblick auf die Möglichkeiten und eventuellen Risiken.

Eine Aufgabe, der sich der DMMV in Zukunft verstärkt widmen wird." Einen dringenden Handlungsbedarf sieht der DMMV deshalb auf folgenden Gebieten:

  1. Schaffung von Transparenz für Unternehmen und Verbraucher / Nutzer
  2. Schaffung einer vertrauenswürdigen Infrastruktur für gesicherten Zahlungsverkehr, sowie die Aufklärung über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Bezahlung.
  3. Einführung der Nutzung der elektronische Unterschriften (digitale Signatur).

Die Aktivitäten des DMMV und seines Arbeitskreises "Electronic Commerce" sind auf die Lösung dieser Forderungen ausgerichtet:

  1. Schaffung von Transparenz für Unternehmen und Verbraucher / Nutzer. Transparenz und Aufklärung durch Informationen aus der Geschäftsstelle und über die DMMV-Website. Ferner wird zusammen mit Partnern die Sicherheit und Kundenfreundlichkeit der Electronic Commerce Systeme getestet, die Verbraucher werden regelmäßig hierüber informiert. Darüber hinaus veranstaltete der DMMV am 24.-25. Juni 1998, Maritim Hotel, München die Konferenz: "Geschäftsverkehr im Netz - Recht und Digitale Signatur. Gesetzliche Grundlagen und ihre Umsetzung in der Praxis", die sich mit der theoretischen und praktischen Einführung der digitalen Unterschrift beschäftigt.
  2. Schaffung einer vertrauenswürdigen Infrastruktur für gesicherten Zahlungsverkehr, sowie die Aufklärung über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Bezahlung. Der DMMV führt konkrete Projekte durch wie z. B. den Aufbau eines eigenen Transaktionsservers. So wird einerseits den DMMV Mitgliedern eine Möglichkeit geboten, eigene Kundentransaktionen abzuwickeln, andererseits können diese die Chance wahrzunehmen, die einzelnen Systeme in der praktischen Anwendung zu testen und so Erfahrungen zu sammeln. Darüber hinaus bietet der DMMV auf seiner Website eine Übersicht über die gängigen Online-Zahlungssyteme.
  3. Einführung der Nutzung der elektronische Unterschriften (digitale Signatur). Die Regulierungsbehörde wird die Zertifizierung der Zertifizierungsstellen im Herbst vornehmen. Somit kann die digitale Signatur zum Jahresende zu Einsatz kommen. Im Hinblick auf die internationale Einführung der digitalen Signatur fordert der DMMV ein stärkeres Engagement der Politik. "Die Politik muß international entschieden hinter den Belangen der deutschen Online-Branche stehen", so Alexander Felsenberg, Vizepräsident des DMMV.

Paulus Neef, Präsident des DMMV, faßt abschließend zusammen: "Bereits jetzt zeichnet sich ab, daß 1998 der Durchbruch im Electronic Commerce geschafft wird. Mit der Einführung des SET-Standards und der digitalen Signatur zum Jahresende werden wir die größten Sicherheitsbedenken beseitigen können." Zur Schaffung von Transparenz und Verständnis hat der DMMV eine interne Studie erstellt. Hier ausgewählte Ergebnisse aus der DMMV-Recherche:

  • Marktgröße:
    1998 wird das Gesamtvolumen der online abgewickelten Handelstransaktionen von ca. 2.7 Mio. DM betragen, das entspricht einer Verdreifachung im Vergleich zu 1997.
    Bis 2001 wird nach Schätzung des European Information Technology Observatory (EITO) das Gesamtvolumen der online abgewickelten Handelstransaktionen weltweit 500 Milliarden DM pro Jahr übersteigen. Deutschland wird dabei mit geschätzten 25 Milliarden DM zum größten interaktiven Marktplatz Europas werden. Deutlich steigen wird Electronic Commerce im Business-to-Business-(B2B-)Geschäft. Dieses Jahr noch zieht es mit dem Endkonsumenten-Geschäft gleich und wird bis zum Jahre 2000 90% des Electronic Commerce Umsatzes ausmachen.
     
  • Sicherheit:
    In den USA ist aufgrund der längeren Erfahrung mit der Bezahlung von Online-Einkäufen die Kreditkarte mittlerweile akzeptiert. Vor allem bei Nutzern, die schon längere Online-Erfahrung haben, wird diese Art der Bezahlung nicht mehr als Gefahr gesehen (s.u.). Eine jüngst vom DMMV bei den großen Kreditkarten-Institute VISA und Eurocard durchgeführte Anfrage ergab, daß in Deutschland der Mißbrauch von Kreditkarteninformationen beim Einkaufen und Bezahlen online nicht höher ist als beim Einkaufen im Einzelhandel, Warenhaus, etc. Das virtuelle Einkaufen / Bezahlen kann somit als genauso sicher bzw. unsicher wie das Einkaufen / Bezahlen in der realen Welt angesehen werden. Inzwischen ist eine Vielzahl von sicheren Verschlüsselungsverfahren und elektronischen Geldbörsen zur Marktreife gelangt. Der DMMV empfiehlt daher, immer eine Verschlüsselung vorzunehmen, mindestens im SSL-Standard (Secure Socket Layer).

Umfrage-Daten zum Thema:

  1. Gründe online einzukaufen ?
    Bequemlichkeit 53%
    Mehr Auswahl 46%
    Weil es billiger ist 45%
    Weil es Spaß macht 25%

Quelle: Jan-98 Ernst & Young (Basis: Personen die per Online einkaufen, N: 850, 62% weiblich)

  1. Größte Bedeutung/Präferenz beim Einkaufen Online?
    Kenntnis der Markennamens 69%
    Kenntnis des Händlers ("Online-Kaufhaus") 64%
    Einkaufen auf der WebSite des Herstellers 51%
    Einkaufen in einem virtuellen Kaufhaus oder Mall 46%

Quelle: Jan-98 Ernst & Young (Basis: Personen die per Online einkaufen, N: 850, 62% weiblich)

  1. Häufigkeit des Online Einkaufs im letzen Jahr?
    einmal 33%
    2-4 mal 50%
    5-10 mal 13%
    öfters als 10 mal 4%

Quelle: Jan-98 Ernst & Young (Basis: Personen die per Online einkaufen, N: 850, 62% weiblich) 

Weiter Informationen zum Thema:

Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet. (Bertolt Brecht)

B2B

Abkürzung für "Business-to-Business" - gemeint ist der Handel zwischen Unternehmen • Die Vernetzung mit Zulieferern, Kunden und Transporteuren bietet den Unternehmen erhebliche Kostenvorteile. Preise für Waren und Dienste können weltweit abgeglichen werden. Lagerbestände werden erst gefüllt, wenn sie tatsächlich benötigt werden. Gleichzeitig werden Herstellungs- und Vertriebsprozesse beschleunigt und Beschaffungs-, Lager-, Personal- und Informationskosten gesenkt.

Die Investmentbank Goldman Sachs erwartete Ende 1999 einen Anstieg der B2B-Geschäfte von 114 Milliarden Dollar (219 Mrd DM / 111,8 Mrd Euro) im Jahr 2000 auf 1,5 Billionen Dollar bis 2004. Das US- Marktforschungsunternehmen Forrester Research prognostiziert sogar alleine für Europa bis 2004 Internetgeschäfte für 1,6 Billionen Dollar. Dagegen wirkt das Potenzial des in der Öffentlichkeit viel beachteten Online-Geschäfts mit Privatkunden winzig: Bis 2003 soll es nach einer IBM-Studie weltweit nur auf 43 Milliarden Dollar wachsen.

E-Commerce und insbesondere B2B können die wirtschaftlichen Abläufe revolutionieren. Im Idealfall wird der Marktzugang zu Angeboten und Ausschreibungen für alle Firmen gleich. Voraussetzung dafür sind allerdings Programmstandards, die alle Computer beim Datenaustausch verstehen, sowie sichere Übertragungswege. Für die Vertragsfähigkeit von Dokumenten spielt dabei die elektronische Unterschrift ein große Rolle. Und die Vertraulichkeit der Geschäftsbeziehungen muss auch im Internet garantiert werden.

B2C

Abkürzung für "Business to Customer" oder  "Business to Consumer" • Fachbegriff, der in der E-Commerce-Branche eine Geschäftsverhältnis mit einem Endkunden bzw. Konsumenten / Verbraucher beschreibt.

CEPS

Abkürzung für "Common Electronic Purse Specifications" • Die elektronische Geldbörse wird bald Realität. Ein weiteres Mosaiksteinchen stellte dazu am 30. Dezember 1998 eine Gruppe von Firmen mit einen gemeinsam entwickelten Standard für die Smart-Card-Technik, die Common Electronic Purse Specifications (CEPS), vor. Elektronische Geldbörsen sind kleine Programme, die auf einer Smart-Card - z.B. Eurocheck-Karte mit Chip - ablaufen und mit denen sich Geldbeträge auf Chipkarten speichern lassen. Man kann damit telefonieren und im Internet sowie in entsprechend ausgerüsteten Geschäften einkaufen. Viele Unternehmen setzen auf die neue Zahlungsform. Zum Beispiel plant Microsoft ein Betriebssystem für Smart Cards. Bislang konnten sich die elektronischen Geldbörsen jedoch nicht durchsetzen, weil ein gemeinsamer Standard für die konkurrierenden Geldinstitute fehlte. Seit Mastercard seine Unterstützung für die Visa-Spezifikation CEPS zugesagt hat, ist ein weltweiter Standard in greifbare Nähe gerückt.
 


 
"e" steht nicht für "ersetzt". (Bernd Lehmkuhl, Leiter New Media bei der AXA Colonia)

E-Cash /  Electronic Cash

Oberbegriff für den elektronischen Zahlungsverkehr im Internet und in Online-Diensten. Einen allgemeinen Standard für Zahlungsmodalitäten gibt es bisher nicht, er ist jedoch in Entwicklung.

Zahlungssystem, das künftig in Online-Diensten und dem Internet eingeführt werden soll und dem Prinzip der Kreditkarte ähnelt. Für eine bessere Vermarktung via INTERNET wurde das elektronische Geld entwickelt, das sich aber aus Akzeptanzgründen und wegen eines ungewissen Sicherheitsstandards bisher nur schwer durchsetzen konnte.

"Die Party ist nicht vorbei, doch der größte Teil des Kuchens und die Eiscreme sind schon weg." (Robert Reich, Ex-US-Finanzminister, zum Geschäft mit dem Internet)

E-Commerce / Electronic Commerce

Allgemeine Bezeichnung für über Datennetze abgewickelten Geschäftsverkehr • Darunter fallen Warenbestellungen über das Internet ebenso wie der Kontakt zwischen einzelnen Firmen. E-Commerce bietet vor allem drei Vorteile:

  • er kombiniert verschiedene Wertschöpfungsketten,
  • beschleunigt Abläufe durch verbesserte Kommunikation und
  • steigert damit die Effizienz.

Um auch interne Anwendungen wie Intra- oder Extranets zu berücksichtigen, wird oft auch der erweiterte Begriff Electronic Business verwendet.

Zur Weiterbildung für Internet-Shopper bietet das "Electronic Commerce Info NRW" seit dem 12. Februar 1998 ordentliche Informationen rund um den Electronic Commerce. Außerdem werden Kontakte zwischen Unternehmen und kompetenten Ansprechpartnern vermittelt. Die kompetente Unterstützung in diesem neuen Geschäftsfeld ist speziell auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten und reicht von aktuellen Nachrichten über Grundlagen bis hin zu Vertriebstips für Spezialartikel.
Betreut wird die Website u.a. vom Dortmunder Forschungsinstitut für Telekommunikation. Sie ist aber auch für ganz "normale" Surfer interessant: www.electronic-commerce.org

Nur auf jedem zweiten Internet-Marktplatz wird wirklich elektronisch gehandelt
(Meldung der Mummert + Partner Unternehmensberatung vom 4.August 2000)

B2B-Marktplätze werden den aktuellen Markterfordernissen meistens nicht gerecht. Ob das für 2001 europaweit prognostizierte B2B-Umsatzpotenzial von 159 Milliarden Dollar realisiert werden kann, ist daher fraglich. Deutschland soll - so die Marktanalysten - mit rund 20 Milliarden Dollar Umsatz im Jahr 2003 der Spitzenreiter in Europa sein. Doch auch hier gilt: Die Realität auf vielen B2B-Marktplätzen lässt noch zu viele Kundenwünsche offen. Ein Großteil unterstützt die Kunden nur unzureichend auf ihrem Weg zum Geschäftsabschluss. Zu diesem Ergebnis kommt eine B2B-Studie der Mummert + Partner Unternehmensberatung.

Nur 15 Prozent der untersuchten B2B-Marktplätze bieten dem Nutzer in allen wichtigen Geschäftsphasen wirklich zufrieden stellende Unterstützung an. Mehr als die Hälfte unterstützt wesentliche Phasen der Geschäftsabwicklung überhaupt nicht. Jeder zweite Marktplatz ist lediglich ein Treffpunkt, obwohl technisch mehr möglich wäre. Vereinbarung und Abwicklung von Transaktionen bleiben oft der Kreativität der Partner überlassen. Wer im Internet zu einem Handelsabschluss kommen will, muss am Ende doch häufig auf das Telefon, die Post oder das Fax zurückgreifen. Unabhängig davon kostet die Nutzung nahezu aller B2B-Marktplätze Geld.

Bei der Marktplatzgestaltung verlassen sich die untersuchten Branchen auf sich selbst. Partnerschaften zur Durchführung der einzelnen Geschäftsphasen werden von den untersuchten Unternehmen selten eingegangen. Die Folge: Es treten viele Marktplatzbetreiber selbst als Vertragspartner auf. Sie organisieren in diesem Zusammenhang beispielsweise die Logistik oder sichern mithilfe von TradeSafe-Services - Ware erst nach Bezahlung - die Transaktionen ab.

Obwohl drei von vier Finanzdienstleistern sich in ihren Internetauftritten schon jetzt an Firmenkunden wenden, nutzen Banken und Versicherungen die Potenziale der B2B-Marktplätze nur verhalten. Dabei bieten diese nicht nur für Angebote rund um die Zahlungsabwicklung eine gute Vermarktungsplattform. Die Mummert + Partner-Experten haben im Rahmen der Studie mögliche Szenarien für Finanzdienstleister entwickelt, als Betreiber oder Initiator von Marktplätzen, als Sponsor, Investor oder Dienstleister am Marktplatz aktiv zu werden.

Aufgrund des zu erwartenden Imagegewinns liegt für Banken die Rolle des Initiators oder Sponsors eines Marktplatzes nahe. Den Versicherern werden gute Chancen eingeräumt, als Betreiber von E-Commerce-Marktplätzen aufzutreten. Die Kundennähe auf einer solchen Plattform erlaubt ihnen im Schadensfall eine gezielte Einflussnahme. Sie können die Geschäftsprozesse auf dem Marktplatz je nach Schwerpunktsetzung begleiten (Transport, Kredit, Haftpflicht etc.).

Ein optimal arbeitender B2B-Marktplatz muss den gesamten Prozess von der Informationsphase bis hin zur Lieferung begleiten. Dabei sollte er benutzerfreundlich aufgebaut sein und auf Anfrage jederzeit die wichtigsten Informationen über den Platz selbst sowie seine Bedienung und die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen anzeigen. Kommt es zum Vertragabschluss, sollte der Marktplatz Begleitservices wie Finanzierung und Versicherung anbieten. Auch die gesamte Abwicklung - Organisation der Logistik, Rechnungsstellung und Zahlung - muß elektronisch durchgeführt werden. Die Mummert + Partner Unternehmensberatung hat im Rahmen der Studie ein Modell für einen virtuellen prozessorientierten Marktplatz entwickelt, der einen durchgängigen elektronischen Handel ermöglicht.

Die Studie der Mummert + Partner Unternehmensberatung wurde in Zusammenarbeit mit dem ersten deutschen Lehrstuhl für E-Commerce von Prof. Dr. Bernd Skiera an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main erstellt. Untersucht wurde ein Querschnitt von 20 globalen, auch für deutsche Unternehmen zugänglichen B2B-Marktplätzen. Die Auswahl umfaßte sowohl die Sektoren Industrie, Landwirtschaft, Gesundheit, Finanzen als auch die horizontalen Querschnittsmärkte. In Europa gibt es zurzeit 200 virtuelle Marktplätze bei einer Wachstumsrate von 40 Prozent.
 

ab Juli 2000 neue Verbraucherrechte im Internet-Handel
(Meldung vom 30. Juni 2000)

Am 1. Juli 2000 haben Verbraucher durch ein neues Fernabsatzgesetz bei Katalog- und Onlinebestellungen mehr Rechte. Wie das Bundesjustizministerium betonte, können Kunden damit unerwünschte Bestellware künftig bis zu zwei Wochen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurückschicken und so den Kauf rückgängig machen. Bei einem Warenwert über 40 Euro (78,23 Mark) muss der Händler das Porto tragen, darunter kann er die Rücksendekosten gegebenenfalls dem Kunden aufbürden. Von der Rücknahmepflicht gibt es demnach nur wenige Ausnahmen:

  • Sie gilt nicht, wenn die Ware speziell für den Kunden angefertigt wurde oder
  • sich nicht für die Rücknahme eignet, wie etwa per Internet überspielte Software.
  • Kein Widerrufsrecht hat der Käufer zudem, wenn er versiegelte Kassetten oder CDs geöffnet hat oder
  • wenn es um Zeitungen und Lotterien geht.

Ein weiterer Aspekt des neuen Fernabsatzgesetzes tritt erst zum 1.Oktober in Kraft: Das Haftungsrisiko beim Missbrauch von Geld- und Kreditkarten wird dann auf die Banken verlagert. Damit soll den Kunden die Angst genommen werden, sensible Daten beim Einkauf im Datennetz preiszugeben. Den Banken wurde bis zum Herbst Zeit gegeben, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend zu ändern.
 

EU will Mehrwertsteuer für Internet-Handel
(Meldung vom 10. Juni 2000)

Die Europäische Kommission will Steuerschlupflöcher beim Handel mit Software, Videos und Musik im Internet stopfen. Die Kommission legte am 7. Juni in Brüssel einen entsprechenden Vorschlag vor, nach dem sich Internet- Firmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (EU) künftig in der EU für das Privatkundengeschäft registrieren lassen müssen, um dann die Mehrwertsteuer zu entrichten.

Derzeit gehen die Finanzämter meist leer aus, wenn Kunden innerhalb der EU Musik oder Software aus dem Internet herunterladen. Dies galt vor allem für Geschäfte mit den USA, wo die Internet-Branche besonders stark vertreten ist. Daher sollen sich Internet-Firmen aus Drittstaaten mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro für Geschäfte mit Privatkunden in einem EU-Land registrieren lassen. Die Firmen müssen dann den dort gültigen Mehrwertsteuersatz entrichten. Das Land können sie aber auswählen - und dabei Steuervorteile ausnutzen, da die Mehrwertsteuer in den 15 EU-Ländern zwischen 15 und 25 Prozent liegt. Bei Geschäften mit Firmen müsse dagegen die Firma die Steuer dort entrichten, wo sie registriert sei. Damit gilt dort das Bestimmungslandprinzip, nach dem der Käufer die Steuer entrichten muß.

Keine neuen Regeln soll es für Geschäfte geben, bei denen Produkte über das Internet bestellt und anschließend konventionell - also etwa auf dem Postweg - an die Kunden ausgeliefert werden. Dort sollen die für den Versandhandel bereits geltenden Mehrwertsteuerregeln greifen. Bei Lieferungen von EU-Internetfirmen an Kunden in Drittstaaten entfalle in der EU keine Mehrwertsteuer, erklärte die Kommission weiter.

Bolkestein sagte, die Vorschläge würden das wachsende Geschäft über das Internet erleichtern, weil sie für die Firmen Rechts- und Planungssicherheit schaffen würden. Alle Wettbewerber könnten dann auf einer fairen und gleichen Basis konkurrieren. Mit den Plänen werde keine neue Internet-Steuer geschaffen, unterstrich Bolkestein.
 

Forrester: Boo.com-Konkurs ist folgerichtig
Zu viel Werbung - zu wenig Kundenservice
(Meldung vom 20. Mai 2000)

Was Studien seit Ende 1999 voraussagten, ist im Mai 2000 erstmals eingetreten: Der Konkurs eines großen E-Commerce-Unternehmens. Das britische Internet-Modekaufhaus Boo.com erklärte sich im Mai für zahlungsunfähig.

Boo.com war sechs Monate zuvor mit einem Kapital von 135 Millionen Dollar gestartet. Davon waren am Ende noch 500.000 Dollar übrig geblieben. 30 Millionen Dollar wären nötig gewesen, um die Firma zu retten. Investiert hatten in das Unternehmen neben Benetton auch JP Morgan und Goldman Sachs.

"Boo.coms Konkurs bedeutet nicht das Ende des Online-Handels. Es ist nur das Ende einer schlechten Site, die schwach gemanagt wurde", heißt es in einer Forrester-Analyse zu dem Konkurs des Unternehmens. Ähnliche Firmen sollten die Bankrott-Erklärung als Warnsignal verstehen, so die Analysten.

Boo.com habe es nicht verstanden, seine an sich gute Idee einer dreidimensionalen Produkt-Präsentation im Web konsequent umzusetzen. Online-Käufer seien harte Kunden. Studien hätten bewiesen, dass es im Web kaum Kundentreue gäbe. Zusätzlich habe sich Boo.com das Geschäft durch eine langsame Internet-Anbindung vermiest.

Ein weiterer Fehler: Boo.com hat laut Forrester zu viel Geld in die Werbung gesteckt, das an anderer Stelle dringend gebraucht wurde. Mehr als 25 Millionen Euro seien allein für TV- und Radio-Spots sowie Anzeigen in Magazinen wie "Elle" ausgegeben worden. Auf der anderen Seite hätte der Umsatz nie die Erwartungen der Analysten erreicht, so Forrester. Im Januar hatte Boo.com ein Fünftel der Belegschaft entlassen, gleichzeitig gingen führende Manager von Bord. Die schlechten Zahlen vom Februar verschreckten die Investoren, sodass beispielsweise Benetton weitere Finanzspritzen ablehnte.

Forrester empfiehlt E-Commerce-Unternehmen, die ein ähnliches Debakel vermeiden wollen, auf verfrühte Ankündigungen zu verzichten, auf engagierte Experten zu setzen und die Wünsche des Kunden an die erste Stelle zu setzen.
 

Clinton unterstützt Steuern im Internet
(Meldung der Washington Post vom 29. Februar 2000)

Präsident Clinton hat sich mit den Mitgliedern des National Governors Association getroffen, um das umstrittene Thema der Besteuerung des E-Commerce zu besprechen. Der Präsident hat die Gouverneure aufgefordert, eine schnelle Entscheidung zu treffen und nicht noch fünf Jahre zu warten. Er hatte eine sehr wichtige Botschaft für die einzelnen Staaten: Sie dürfen ihre eigenen Gesetze im Bereich Internetsteuern einführen, ohne von der nationalen Regierung beeinflusst zu werden. Obwohl Clinton angedeutet hat, er würde die Implementierung einer Mehrwertsteuer im Internet unterstützen, hat er nicht direkt versprochen, selber Vorreiter für diese Politik zu sein. Auch die Präsidentschaftskandidaten haben ihre Positionen in dieser Debatte dargelegt. Senator John McCain (Republikaner - Arizona) ist für ein Verbot der Besteuerung des E-Commerce, im Gegensatz zu George W. Bush (Republikaner - Texas), der das Moratorium der Steuern bis 2004 verlängern will. Vize-Präsident Al Gore hat eine mittlere Position eingenommen. Er will, dass das Moratorium beibehalten wird, während die Bundesregierung und die einzelnen Staaten sowie Internetprovider über eine Lösung verhandeln.
 

In den USA fehlen mehr als eine Milliarde Mark
an Mehrwertsteuer aus dem Einzelhandel im Internet
(Meldung der E-Commerce Times vom 25. Februar 2000)

Der Umsatz des US-Einzelhandels im Internet stieg 1999 auf 26 Milliarden Mark. Die Regierung konnte aber die Steuer aber nicht einziehen, so Forrester Research. Und bis 2004 soll der Umsatz bis auf 368 Milliarden Mark ansteigen. Diese Voraussage hat die Debatte über Versteuerung im Internethandel intensiver gemacht, sagte James McQuivey von Forrester. Die fünf Bundesstaaten mit der größten Bevölkerung haben den größten Verlust:

  • Kalifornien verlor 1999 147,6 Millionen Mark Steuergelder,
  • Texas 104 Millionen Mark,
  • Florida 60,6 Millionen Mark und
  • New York 53 Millionen Mark.

Diese Statistiken werden wahrscheinlich die Position der Gouverneure bezüglich der Steuern im Internet bestärken. Auch Forrester Research hat eine Position in der Debatte eingenommen. Der Analyst Steven J. Kafka, der Forrester vertritt, argumentiert: "Verkäufe über das Internet, aus einem Katalog und auch die, die im ´physischen Handel´ stattfinden, sollten alle gleich besteuert werden - die Steuer sollte nur davon abhängig sein, wo der Verbraucher sich befindet." Kafka fügte hinzu, dass die neue Technologie Unternehmen erlaubt, viel leichter die Steuern einzuziehen, und dass neue Abgaben die Verbraucher nicht davon abhalten werden, im Internet einzukaufen.
 

Banken rüsten für die Internet-Zukunft
(Meldung vom 21.2.2000)

Im Wettlauf um das Milliarden-Geschäft Internet rüstet sich die Deutsche Bank mit neuen Allianzen. Nach der Kooperation mit der US-Internetfirma Yahoo geht das weltgrößte Kreditinstitut auch mit dem Walldorfer Softwareriesen SAP ein Bündnis ein. Damit stehe das Geldhaus jedoch erst am Beginn milliardenschwerer Investitionen in die Wachstumssparte Internet. Mit einer Reihe von Partnern wolle die Deutsche Bank zu einem der mächtigsten Akteure im Internet aufsteigen. Mit Yahoo hatte die Deutsche Bank bereits im Dezember 1999 einen umfassenden Kooperationsvertrag geschlossen. Kunden ihrer Tochter Deutsche Bank 24 können über die Internetseiten des US-Unternehmens Bankgeschäfte abwickeln. Beide Häuser bieten zudem eine gemeinsame Kreditkarte an.
Im Milliarden-Geschäft E-Commerce wolle die Deutsche Bank ganz vorne mitspielen, hat die Deutsche Bank stets betont. Nach ihren Berechnungen wurden 1999 rund drei Milliarden DM im elektronischen Handel alleine in Deutschland umgesetzt. Fast 300 Millionen DM gingen auf die Sparte Tourismus. Mit einem Umsatz von rund 94 Millionen DM folgten bereits Bank- und Börsengeschäfte via Datenautobahn.

Erst vor wenigen Tagen hatten die Commerzbank und die Deutsche Telekom ein Milliarden-Bündnis geschmiedet. Mit ihrer Tochter T- Online wird sich die Telekom zu 25 Prozent an der comdirect bank beteiligen. Im Gegenzug kauft sich die Direktbank-Tochter der Commerzbank mit einem Aktientausch bei dem führenden Online-Anbieter in Europa ein.

Auch die Dresdner Bank hatte vor einigen Tagen Milliarden-Investitionen für den Umbruch im weltweiten Kreditgewerbe angekündigt. Internet und E-Commerce bedeuteten für die Banken "die größte Herausforderung seit ihres Bestehens", ist Dresdner-Vorstandsmitglied Bernd Fahrholz fest überzeugt. Der elektronische Handel werde vor allem das Geschäft mit Firmenkunden und die Kapitalmärkte radikal wandeln. Die klassischen Filialen stünden bei Banken und Kunden nur noch zehn Jahre an erster Stelle. Danach dominiere das Internet die Geschäftsbeziehungen. Nicht zuletzt die rasch aufsteigende Konkurrenz neuer Internet-Finanzhäuser zwingt die großen Geldinstitute zu raschem Handeln.
 

Mit der Privatsphäre im Internet geht's bergab
(Meldung der Washington Post vom 17.12.1999)

Jede einzelne der E-Commerce-Sites aus den Top 100 versagt, wenn es darum geht, einer "fairen Praxis im Umgang mit Informationen" Genüge zu tun. Das ergab eine neue Untersuchung des "Electronic Privacy Information Center" (EPIC). Die Studie mit dem Titel "Surfer Beware III: Privacy Policies Without Privacy Protection" zeige, dass die Datenschutzrisiken für Kunden jetzt größer sind als 1997, EPIC-Geschäftsführer Marc Rotenberg. Rotenberg fordert den Gesetzgeber auf, Regelungen zur Durchsetzung der oben erwähnte "fair information practices" zu schaffen. Obwohl die US-Handelsbehörde FTC Richtlinien für den Schutz der Online-Privatsphäre von Kindern festgelegt hat, fehlen solche Regularien für Erwachsene immer noch. Die Untersuchung hat ergeben, dass nur 18 der 100 erfolgreichsten E-Commerce-Sites es versäumt haben, eine "Privacy Policy" zu veröffentlichen. Die existierenden Statements zum Datenschutz waren allerdings häufig verwirrend, unvollständig oder inkonsequent. 35 Prozent der Angebote nutzen Online-Profile für ihre Werbung, und 87 Prozent machten Gebrauch von "Cookies" zur Informationssammlung. David Medine von der FTC-Abteilung für Finanzpraktiken sagte, seine Behörde plane für den Herbst eine groß angelegte Studie zum Thema.
 

Globale Regeln für den E-Commerce vorgeschlagen
(Meldung der Computerworld, 25.10.99)

Die Organisation für ökonomische Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die 29 Länder - darunter die USA - repräsentiert, hat die Formulierung von Richtlinien für den Schutz von Kunden beim E-Commerce fast beendet. Die Gruppe arbeitet an diesen Regeln bereits seit zwei Jahren, die endgültige Version soll zum Ende dieses Jahres veröffentlicht werden. Offizielle ließen verlauten, diese Richtlinien würden E-Commerce einen entscheidenden Schub verpassen, indem sie bei den Kunden Vertrauen schaffen.

Industrievertreter hingegen bemängeln, die Regeln seien zu spezifisch und würden das Auftauchen neuer Technologien sowie bestimmte Angebote wie Online-Auktionen nicht berücksichtigen. Ziel der Bestimmungen ist es, in verschiedenen Ländern gemeinsame Standards für E-Commerce zu schaffen. Außerdem wird eine Organisation gefordert, die Konflikte löst - ähnlich dem Better Business Bureau.

Obwohl die Einhaltung der Regeln freiwillig ist, setzen die OECD-Länder die Empfehlungen der Gruppe meistens in Gesetze um.


VIAG Interkom Shop

 

 
M-Commerce

Abkürzung für "Mobile Commerce" • Als Basis für diese Entwicklung vom E-Commerce zum Handy-basierten M-Commerce (Mobile Commerce) dient das Wireless Application Protocol (WAP). Das Protokoll erlaubt die Übertragung von Internet-Seiten im WML-Format. Diese stammen entweder von WAP-Servern mit eigenen Inhalten oder werden über WAP-Gateways aus bestehenden HTML-Seiten erzeugt. Neben der reinen Informationsbereitstellung ist auch geplant, Finanztransaktionen vom Handy aus zu ermöglichen. Die Sicherung der Datenübertragung wird durch die Integration von WTLS in den WAP-Standard erreicht: Die Informationen gelangen verschlüsselt vom Handy zum Rechenzentrum. Auf der CeBIT 2000 stellten zahlreiche Aussteller ihre WAP-Lösungen für den M-Commerce vor:

Mobile Brokerage über WAP
(Meldung vom 2.3.2000)

Der Vorteil des mobilen Online-Banking liegt in der schnellen Reaktionsmöglichkeit auf aktuelle Informationen. Die Firma "XCOM" entwickelte für den Online-Broker "ConSors" eine WAP-Lösung für den mobilen Aktienhandel. Mit dem "WAP-Broker" hat der Kunde jederzeit Zugang zu seinem Konto bzw. Wertpapierdepot und kann sich unabhängig von seinem Aufenthaltsort über die aktuellen Börsenkurse informieren. Um ein Konto einzurichten, muss der Privatanleger zunächst seine Mobil-Telefonnummer über das Internet freischalten. Bei jedem weiteren Zugriff auf den "WAP-Broker" ist die Eingabe der fünfstelligen PIN-Nummer ausreichend. Einen ähnlichen Dienst bietet die "Deutsche Bank" in Zusammenarbeit mit "Nokia" an. In Zukunft soll die Technologie nicht mehr nur auf den Aktienhandel beschränkt bleiben, sondern auch die Buchung von Flug- und Veranstaltungstickets ermöglichen.
 

Zukunft: Internet aus der Jackentasche
(Meldung vom 24.2.2000)

24 Milliarden Euro sind in diesem neuen Marktsegment im Jahr 2003 in Europa umsetzbar. Damit ist M-Commerce einer der erfolgversprechendsten Trends des Internethandels. Via Handy - also unabhängig von Zeit und Ort - möchte der Kunde künftig seine Geschäfte und Einkäufe erledigen können. Das ergab eine Untersuchung der Mummert + Partner Unternehmensberatung. Schon jetzt (Frühjahr 2000) gibt es beinahe doppelt so viele Handybesitzer wie Internetnutzer in Deutschland (Ende 1999 verfügten mehr als 20 Millionen Deutsche über ein Handy, aber nur etwa 12 Millionen besaßen einen Internetzugang). Doch dieses gewaltige Kundenpotenzial nutzen die Unternehmen bisher kaum: Nur vereinzelt bieten sie Produkte und Dienstleistungen über M-Commerce an.

Bankgeschäfte, Börse, Einkaufen - alles kann künftig von der Bushaltestelle oder auch vom Bett aus mit wenigen Tastendrücken erledigt werden, dem WAP-Handy sei Dank. Der Webzugang für unterwegs macht dem großen Bruder Computer immer stärker Konkurrenz. Der große Vorteil von WAP-fähigen Handys gegenüber dem sperrigen Computer: Sie sind transportabel und passen in jede Jackentasche.

Schon bald dürfte M-Commerce aus dem Schatten des E-Commerce heraustreten. Die Zahl der potenziellen M-Commerce-Kunden wächst stark. Doch Angebote sind derzeit noch dünn gesät. Gerade mal 4 Millionen Euro werden derzeit mit M-Commerce am europäischen Markt erwirtschaftet. Fazit: Die Unternehmen hinken den Kundenbedürfnissen hinterher.

Secure Transaction Protokoll (SET)

Ein Industriestandard für Zahlungen per Kreditkarte über das WWW mit zertifizierten digitalen Unterschriften (digital signatures), die die Identität der Parteien der Transaktion bestätigen.

Der SET-Standard wurde in Zusammenarbeit von Mastercard, Visa und verschiedenen Banken vor 15 Monaten entwickelt. Zur Zeit (Mitte 1998) durchläuft das neue System verschiedene Tests, um perfektioniert zu werden.

Microsoft setzt beim Online-Zahlungsverkehr nun doch auf das SET-Protokoll (Meldung - Mitte 1998). "Mit der Teilnahme eines Marktführers wie Microsoft sind wir unserem Ziel sehr nahe gekommen, SET als einheitlichen Industrie-Standard für Online-Commerce zu etablieren", so Art Kranzley, Senior Vice President eCommerce von Mastercard.
 


 

Setco

Unter dem Namen "Setco" haben sich vier Kreditkartenanbieter zusammengeschlossen, um gemeinsam für eine rasche Verbreitung von Produkten auf Basis des Secure-Electronic-Transaction-Standards (SET) zu sorgen. Beteiligt sind American Express, Mastercard, Visa und die japanische JCB. Gemeinsam wollen die "Großen Vier" für Kompatibilität bei der verwendeten Software sorgen und die Produkte von Drittanbietern zertifzieren. Der SET-Standard arbeitet mit verschlüsselten Datenübertragungen und digitalen Zertifikaten zum Übertragen von Kreditkarteninformationen. Alle Spezifikationen im Überblick: www.setco.org/set_specifications.html

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