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Harte Zeiten für Spammer
(Meldung von Salon.com vom
19.April 2000)
Mindestens 18 Bundesstaaten in den USA haben schon Gesetzentwürfe genehmigt oder
arbeiten noch an solchen, die Internet-Providern und Nutzern erlauben, die Versender von
Spam-Mails zu verklagen:
- Kalifornien hat schon drei gültigen Gesetze für kommerzielle E-Mails, bald wird die
Regierung möglicherweise ein weiteres Gesetz genehmigen. Im Augenblick werden Bemühungen
unternommen, eine Initiative zu starten, um ein Spam-Verbot zu den Abstimmungen im Herbst
fertig zu haben.
- In Hawaii werden ebenso drei Gesetzentwürfe bearbeitet, die Spamming verbieten würden.
- In Delaware und Connecticut ist Software verboten, die Routing-Daten
verfälscht oder verfälschte Routing-Daten innerhalb kommerzieller E-Mails verschickt.
- In Iowa verbietet das Gesetz falsche Rücksendeadressen.
- In Oklahoma sind falsche Verlaufsinformationen (siehe Tracing)
gesetzwidrig.
- Die Spammer in Rhode Island haben es schwer, weil dort E-Mail-Verfälschung und ein
verfälschter Briefkopf illegal sind.
- Ein 1997 in Nevada genehmigtes Gesetz erlaubt Spam unter den Bedingungen, dass der
Absender genannt wird und der User den Empfang der E-Mail verweigern kann.
- In Tennessee gilt die Vorschrift, dass Spams mit den Buchstaben "ADV" (wie
"advertisement" - Annonce, Anzeige) im Betreff zu kennzeichnen sind.
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Gerichtsurteil gegen
E-Mail-Werbung
(Meldung des PC-WELT-Mailing-Dienstes
vom 6. Februar 1998)
Das Landgericht Traunstein hat den Antrag auf ein Revisionsverfahren gegen sein Urteil
über das unaufgeforderte Versenden von E-Mail-Werbung (Spam) abgelehnt. Es hatte am
14.10.97 einem Unternehmen unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 500.000 Mark verboten,
E-Mail-Werbung zu versenden. Das Argument, Spam sei mit gewöhnlicher Briefkastenleerung
vergleichbar und damit rechtens, wurde zurückgewiesen. Spam, so das Gericht, sei eine
viel größere Belästigung des Empfängers und durch den billigeren und gezielteren
Versand wettbewerbswidrig.
Ende 1999 erhielten wir eine dazu passende E-Mail:
Hi,
auf Ihren Seiten findet sich betreffend Spam das Urteil des LG Traunstein. Es ist vom
Amtsgericht ein Urteil PRO Spam gegen mich ergangen, Sie können es einsehen (oder auch
auf Ihren Seiten integrieren) unter http://home.t-online.de/Home/A.Janke/spam-urteil.htm
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SPAM ab 2000 erlaubt!?
Januar 1999: Laut EU-Richtlinie ist das Versenden von Werbe-E-Mails nicht verboten. Bis
zum Jahr 2000 muss Deutschland die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Auch der
Deutsche Multimedia Verband (DMMV)
beteiligt sich an den Lösungsvorschlägen. So soll das Versenden von Werbe-E-Mails
zukünftig grundsätzlich erlaubt sein - einzige Hürden:
- Die Versender sollen die Werbesendung kennzeichnen. In der Betreffzeile müsse das Wort
"Werbung" oder zumindest ein Hinweis dieser Art zu finden sein.
- Und der Umfang der E-Mail soll auf 5 KB begrenzt sein (was für eine Text-E-Mail sehr
viel ist!)
Die Original-Mitteilung des DMMV: www.dmmv.de/presse/ec99_01.htm
Alexander Felsenberg, Geschäftsführer und Vizepräsident des DMMV erklärt "Uns
ist wichtig, dass die Massenversendung von E-Mails auch in der Zukunft nicht unter Strafe
gestellt wird, weil hier ein legitimes Interesse der Anbieter gegeben ist."
Ob die Surfer da mitspielen? Trotz der genannten Einschränkungen läuft die Internet-Gemeinde
bereits Sturm gegen den DMMV, zumal eine Spam-Legalisierung den Kollaps fürs Web bedeuten
könnte. Zehntausende von Firmen könnten mit geringstem Aufwand und minimalen Kosten
hunderttausende von Werbe-E-Mails versenden, die alleine in Deutschland das Gesamt-Datenaufkommen
des Webs (Ende 1998 schon rund 5 TeraByte pro Tag) vervielfachen würde.
Spiegel Online hat die Surfer dazu angeregt, jede Spam-Mail unaufgefordert an den DMMV
beziehungsweise an die E-Mail-Adresse webmaster@dmmv.de
weiterzuleiten.
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Milliardenverluste durch
Junk-Mail
(Meldung des PC-WELT-Mailing-Dienstes
vom 29. April 1998)
Junk-Mail, auch bekannt als Spam, ist weit mehr als nur ein lästiges Übel. Nach einer
Studie des britischen Marktforschungsunternehmen Benchmark Research verursacht die Flut
von Werbe-Mails, die keiner haben will, allein in Großbritannien und Irland Kosten von
etwa 14 Milliarden Mark pro Jahr. Darin enthalten sind nicht nur die reinen
Übertragungskosten, sondern auch der Zeitverlust für Lesen, Löschen oder Beantworten
dieser elektronischen Belästigungen. 75 Prozent der 800 befragten Angestellten gaben an,
dafür pro Tag eine Viertelstunde zu benötigen, bei 16 Prozent geht bis zu einer Stunde
dafür drauf. Viele Anwender berichten auch von beleidigenden, obszönen oder sogar
aggressiven Mails, die auch zu psychologischen Problemen führen können.
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Landgericht Berlin erklärt
E-Mail-Werbung für unzulässig
(Meldung der PC-Magazin-News
vom 5.6.1998)
Das Zusenden unverlangter E-Mail-Werbungen hat das Landgericht (LG), berichtet der
Computer-Informationdienst cid. Berlin in zwei Entscheidungen für unzulässig erklärt.
Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde den Werbenden ein Ordnungsgeld bis zu 500.000 DM
auferlegt. Überquellende Briefkästen an der Haustür durch Werbung sind vielen
Zeitgenossen ein Dorn im Auge. Jetzt beginnen sich auch die elektronischen Briefkästen zu
füllen. Gerade Werbetreibende wissen die Vorteile der elektronischen Post des Internets
zu schätzen. Per Mausklick lassen sich Werbesendungen mit minimalen Aufwand und Kosten an
tausende Adressen versenden.
Ein Rechtsanwalt aus Berlin hatte nun die Nase voll. Er empfand Angebote für
Urlaubsreisen und die eines Schaustellers für Achterbahnen und Karusselle in dem
elektronischen Briefkasten seiner Kanzlei eher als Belästigung und setzt sich vor dem LG
Berlin erfolgreich zur Wehr. Im einstweiligen Verfügungsverfahren untersagten die Richter
zwei Unternehmen, den Rechtsanwalt künftig mit E-Mail-Werbung zu behelligen.
Bereits im letzten Jahr hatten andere Gerichte unverlangte Werbe-E-Mails an Privatpersonen
für rechtswidrig erklärt. Das Landgericht Berlin schreibt diese Rechtsprechung fort. Neu
ist, daß nun auch Privatpersonen ihren Unterlassungsanspruch selbst geltend machen
können und auch Freiberufler oder Gewerbetreibende vor unverlangter Werbung geschützt
sind (LG Berlin, AZ 16 O 201/98 und 16 O 301/98). |
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