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http://www.glossar.de/glossar/z_domain.htm

Übersicht:

Domain: Themen-Überblick
Domain: Regeln für die Auswahl einer de-Domain
Domain: Meldungen zum Domain-Handel
Domain: admin-c, tech-c, zone-c
Wie sicher ist eine Domain?
DNS
FQDN
ICANN
KK-Antrag / -Update
Top-Level-Domain (TLD)

    

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Anmeldung von Domains über ARCHmatic

 

 
Domain, Domain-Name

Jede im INTERNET angeschlossene Ressource (Web-Sites, Drucker, ...) ist zunächst nur über eine eindeutige IP-Adresse identifizierbar - also über eine Nummer wie z.B. 209.204.213.203 (zum ausprobieren: http://209.204.213.203 bzw. http://209.204.213.203/glossar/z_domain.htm). Da IP-Adressen aber schwer zu merken sind, hat man sich die Domains (Domain: engl. für Gebiet) einfallen lassen: Domain-Namen erleichtern das Identifizieren von Internet-Adressen, indem Internet-Ressourcen umgangssprachlichen Bezeichnungen zugeordnet werden (das übernimmt übrigens der DNS - Domain-Name-Service). Dabei wird folgende Struktur verfolgt:

Prinzip:   http://sub-domain.domain.top-level-domain
ftp://sub-domain.domain.top-level-domain
name@domain.top-level-domain
Beispiele:   http://cad.archmatic.com
http://bildformate.glossar.de
http://solarenergie.baulinks.de
http://www.glossar.de
http://glossar.de
ftp://archmatic.com
glossarautoren@archmatic.com

Domain-Namen erleichtern damit auch im Vorfeld das Identifizieren von Internet-Adressen und dem damit verbundene Angebot:

  1. Die Endung eines Domain-Namens - etwa ".com" oder ".de" - wird als Top-Level-Domain bezeichnet und gibt Aufschluß über Art und Präferenzen des Internet-Angebotes (".de" steht für deutsche, ".at" für österreichische und ".ch" für schweizerische Angebote. Hinter ".com"-Domains steckten lange Zeit ausschließlich kommerzielle, in der Regel amerikanische bzw. internationale Angebote sogenannter "Dotcom-Companies"; ".com" ist inzwischen aber auch Ausweichzone bei vergriffenen de-Domains.)
     
  2. Die eigentliche Domain wurde / wird von einem (Firmen)Namen (z.B. archmatic oder daimlerchrysler) bzw. einer Funktion (z.B. glossar oder stadtplanung) abgeleitet. Sie wird beim NIC (Network Information Center) der jeweiligen Top-Level-Domain registriert. So mußte beispielsweise die Domain "archmatic.de" beim Denic und die Domain "archmatic.com" bei Network Solutions (ehemals InterNIC) angemeldet werden.
     
  3. Die davorstehende Sub-Level-Domain liefert zusätzliche Informationen und führt z.B. als "Deep-Link" auf eine konkrete Web-Seite. In vielen Fällen wird allerdings statt einer "vernünftigen" Sub-Level-Domain als Reminiszenz an das World Wide Web nutzloserweise das Kürzel "www" verwendet.
    Theoretisch wie praktisch könnten "www" und Sub-Domain auch entfallen - siehe z.B. http://glossar.de. Die Einrichtung einer Homepageadresse mit und ohne "www" sowie von Sub-Level-Domains übernimmt in der Regel der Dienstleister, bei dem auch die Domain eingerichtet wurde. Hierbei fallen in der Regel bis auf ein bißchen einmalige Dienstleistung keine weiteren Kosten an (siehe auch Netzklassen).
     


 

Tipp für Webmaster: mehrere (Sub)-Domains auf einen Web-Space-Account leiten

U.a. abhängig von der jeweiligen Web-Server-Software gibt es unbedingt mehrere Möglichkeiten, verschiedene Domains  bzw. Sub-Domains auf unterschiedliche HTML-Dokumente respektive Verzeichnisse zu leiten. Nicht immer erlauben aber die Administratoren aus Sicherheitsgründen den Zugriff auf die entsprechenden Konfigurationsdateien. Dann hilft möglicherweise ein CGI-Skript, das in dem Hauptverzeichnis des Web-Servers zu plazieren wäre und beispielsweise den Namen index.cgi hat (die ursprüngliche index.html bzw. index.htm   muß ggfls umbenannt werden) - Beispiel:

#!/usr/bin/perl
$url="";
 
if($ENV{'HTTP_HOST'} eq 'www.glossar.de') {$url = "glossar/index.htm"}
if($ENV{'HTTP_HOST'} eq 'http://www.glossar.de') {$url = "glossar/index.htm"}
if($ENV{'HTTP_HOST'} eq 'glossar.de') {$url = "glossar/index.htm"}
if($ENV{'HTTP_HOST'} eq 'http://glossar.de') {$url = "glossar/index.htm"}
 
if($ENV{'HTTP_HOST'} eq 'www.aecweb.de') {$url = "aecweb.htm"}
if($ENV{'HTTP_HOST'} eq 'http://www.aecweb.de') {$url = "aecweb.htm"}
if($ENV{'HTTP_HOST'} eq 'aecweb.de') {$url = "aecweb.htm"}
if($ENV{'HTTP_HOST'} eq 'http://aecweb.de') {$url = "aecweb.htm"}
 
if($ENV{'HTTP_HOST'} eq 'hoax.glossar.de') {$url = "glossar/z_hoax.htm"}
if($ENV{'HTTP_HOST'} eq 'http://hoax.glossar.de') {$url = "glossar/z_hoax.htm"}
 
if($url eq "") {$url="aecweb.htm"} # Ziel für alle anderen URLs geleitet
 
#################################################################
 
print "Location: $url\n";
print "Content-Type: text/html\n\n";
print "<HTML><HEAD><TITLE>$ENV{'HTTP_HOST'}</TITLE></HEAD><BODY>\n";
print "<A HREF=\"$url\">Click here to enter our site</A>\n";
print "</BODY></HTML>";

... soweit das Beispiel. Gegebenenfalls ist die erste Zeile anzupassen; dazu orientiert man sich einfach an einem anderen, bereits lauffähigen Skript im cgi-bin-Verzeichnis. Außerdem müssen auf einem UNIX-Server noch die Rechte für das Skript eingestellt werden - und zwar mit "chmod 755". Und es ist daran zu denken, den Text im UNIX-Format abzuspeichern (NOTETAB kann das beispielsweise über "Documents" >> "Properties".)

19. April 2000: Alle Drei-Buchstaben.coms sind vergeben

Die leicht zu merkenden, einfachen Drei-Buchstaben.com-Adressen sind alle weg. "Das überrascht mich nicht", sagte die Network Solutions-Sprecherin Cheryl Regan. "Diese Domain-Namen sind von großem Interesse für die Firmen." Das sahen beispielsweise auch die Verantwortlichen von Brooklyn Union Gas so. Sie firmieren im Internet unter www.bug.com. "Das Echo auf unsere Site war überwältigend", so Sprecher Ed Yukowitz.
 

3. April 2000: Zwei Millionen .de-Domains online

Die Zahl der Domains mit der Endung ".de" verdoppelte sich zuletzt alle sechs Monate, und in den letzten fünf Jahren hat sie sich gar zweimal vertausendfacht:

  • 1994 waren lediglich 1.000 Domains vergeben, meist an Forschungseinrichtungen und die Computerbranche.
  • Vor einem Jahr waren es 500.000,
  • Anfang Oktober 1999 bereits eine Million Domainnamen,
  • und am 3. April 2000 registrierte die zentrale deutsche Registrierungsstelle, die DENIC eG in Frankfurt,  die zweimillionste de-Domain.

Anfang April wurde, auf den Tag umgerechnet, etwa alle zehn Sekunden eine neue Domain bei der Denic eingetragen. Das genossenschaftlich organisierte Unternehmen erwartet, dass der Registrierungsboom auch noch den Rest des Jahres andauern wird und zum Jahresende etwa 3,5 Millionen Domains vergeben sein werden.

Die .de-Domain-Zone ist die größte in Europa. Nur in den Vereinigten Staaten sind weltweit mehr Domainnamen registriert.
 

Abmahnwelle bei Domains mit Gattungsnamen befürchtet
 (Meldung der c't vom 22.12.1999)

Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg sorgte Ende 1999 für neue Aufregung um die Nutzung von Domainnamen, berichtete das Computermagazin c't in seiner Ausgabe 1/2000 (EVT 3. 1. 2000).

Sogenannte sprechende Domainnamen wie "Erdnuesse.de" gelten danach als rechtswidriger Wettbewerbsvorteil. Laut OLG Hamburg gilt für beschreibende Begriffe, also Gattungs-, Waren- oder Dienstleistungsbezeichnungen, auch als Domainbezeichner ein Freihaltebedürfnis. Das bedeutet, dass niemand im kommerziellen Wettbewerb für sich das Recht beanspruchen darf, eine Vokabel, die seinen Geschäftsgegenstand und den seiner Mitbewerber bezeichnet, exklusiv einzusetzen.

Derartige Internetadressen dürfen diesem Richterspruch zufolge nur noch mit zusätzlichen Angaben verwendet werden. Beobachter rechnen schon mit einer Abmahnungs- und Prozesslawine, die auf Domaininhaber zurollen kann, weil sich Mitbewerber der unliebsamen und schnelleren Konkurrenz entledigen wollen. Schon jetzt ist es möglich, sich auch bundesweit auf das Hamburger Urteil zu berufen. Die wirtschaftlichen Konsequenzen liegen auf der Hand: Website-Betreiber haben großen finanziellen Aufwand in die Promotion ihrer Internet-Adressen gesteckt, der nun möglicherweise verpufft.

"Die Begründung des Hamburger Urteils steht formaljuristisch auf schwachen Füßen. Obgleich Revision eingelegt worden ist, könnten Domaininhaber von Mitbewerbern jetzt in verstärktem Maße abgemahnt werden. Ein höchstrichterlicher Spruch kann der durch das Urteil entstandenen Verwirrung schnell ein Ende setzen", fasst c't-Redakteur Peter Schmitz die Rechtssituation zusammen. "Die Chancen dafür, dass die Hamburger Auffassung in Karlsruhe revidiert wird, stehen nicht schlecht."
 

.com, .net, .org - die Unterschiede verschwimmen
(Meldung der New York Times vom 29.11.99)

1999 haben sich die Unterschiede zwischen den Kürzeln .com, .net und .org hinter den Domainnamen verwischt, stellt Christopher Clough von Network Solutions (NSI) fest. Ein Boom bei den Adreßregistrierungen hatte NSI dazu gezwungen, bei der Vergabe von Adressen diese nicht mehr daraufhin zu überprüfen, ob sie auch in die richtige Kategorie gehören. Network Solutions rät seinen Kunden nun, ihre Online-Identitäten und -Marken durch die Registrierung von Adressen in allen drei Top-Level-Domains zu schützen. Viele Unternehmen folgen diesem Ratschlag bereits. Anfang 2000 wird NSI sowohl neue Domain-Kategorien zur Diskussion stellen als auch die Möglichkeit der Festlegung von Qualifikationskriterien zur Registrierung solcher Adressen.
 

 
wichtige Regeln für die Auswahl eines de-Domain-Namens:

  • Ein gültiger Domain-Name besteht aus Zahlen, Buchstaben und dem Zeichen "-" (Bindestrich),
  • wobei er mit einer Zahl oder einem Buchstaben beginnen und enden muß.
  • Das Zeichen "-" (Bindestrich) ist weder am Anfang noch am Ende zulässig.
  • Ein Domain-Name muß mindestens einen Buchstaben enthalten (ansonsten wäre eine Verwechslung mit IP-Adressen möglich).
  • Beim Domain-Namen wird nicht zwischen Groß/Kleinschreibung unterschieden.
  • Der Domain-Name endet mit einem Buchstaben oder einer Zahl.
  • Die Mindestlänge des Domain-Namens beträgt 3 Zeichen.
  • Die Namen bestehender TopLevelDomains (arpa, com, int, gov, mil, nato, net, org, edu ...), 1- und 2-buchstabige Abkürzungen sowie deutsche Kfz-Kennzeichen sind als Domain-Namen nicht zulässig.
  • Eine weitere, eigene Unterteilung ist möglich (direkte Subdomain von uni-karlsruhe.de ist z.B. rz.uni-karlsruhe.de).
  • Die antragstellende Organisation ist bei der Wahl des Domainnamens selbst für die Einhaltung des Namensrechts verantwortlich, evtl. auftretende Konflikte mit eingetragenen oder geschützten Namen sind zu beheben. Der Antragsteller VERSICHERT DURCH DEN ANTRAG, KEINE RECHTE DRITTER ZU VERLETZEN. Ansprechpartner, an den sich Dritte bei Problemen wenden können, ist der sogenannte "admin-c" der Domain, deshalb muß dieser immer innerhalb der Organisation, für die die Domain beantragt wurde, angesiedelt sein.

Die Anmeldung deutscher Domains kann bei DENIC eG direkt erfolgen. International - zum Beispiel zur Anmeldung von com-Domains - arbeitet Netsolutions als Registrierungsstelle. Preisgünstiger, als direkt bei diesen Institutionen eine Domain zu bestellen, fährt man in aller Regel mit unabhängigen Ddienstleistern - siehe auch: www.archmatic.com/domain.

Übrigens: Suchmaschine für Domainnamen! "Sedo" (Search Engine for Domain Offers) nennt sich eine Suchmaschine für gebrauchte Domainnamen. In die Datenbank können sich Anbieter eintragen, die einen oder mehrere Domainnamen verkaufen wollen: www.sedo.de
 


 

domainGuard.de mit Markenrecherche gegen Abmahnungen
(Meldung vom 23.8.2000)

Jede Person, die eine Domain anmeldet, verpflichtet sich automatisch, keine Markenrechte Dritter zu verletzen. Aber keiner weiß wirklich so genau, ob er Markenrechte verletzt oder nicht. Dieses Nicht-Wissen kann eine vermeintlich billige Domain plötzlich gut 1.700 DM teuerer machen, wenn eine Abmahnung bezahlt werden muss, die sich an den im Markenrecht üblichen Streitwerten von 100.000 DM orientiert. Die aktuelle Diskussion im Internet und vielen anderen Medien über Abmahnungen zeigt: Markenrechte vs. Domains werden die Boomproblematik des Jahres im Web.

Fast allen Anmeldern von Domains fehlt also etwas ganz Entscheidendes, um vor teueren Abmahnungen und den oft noch schmerzlicheren, weil nachträglichen Verlust der eigenen Domains bewahrt zu werden: eine professionelle Markenrecherche. Der Grund: bislang gab es weder ein web-kompatibles Angebot für professionelle Markenrecherche noch Provider, die Markenrecherche ihr Angebot integriert hätten.

Markenresearch hat aber auch eine andere Komplexität als die Abfrage von Domains bei der Denic. Existieren bei Internet-Adressen oft viele ähnliche Domains unterschiedlicher Eigentümer nebeneinander, wird bei Marken oft schon wegen Verwechslungsgefahr abgemahnt. D.h. eine professionelle Suchstrategie in unterschiedlichen Datenbanken, wie von domainGuard.de durchgeführt, ist beim Markenresearch unbedingt erforderlich, um wirklich sicher gehen zu können, denn mittlerweile wird auf der anderen Seite von Moorhuhn über UMTS bis Zlatko so gut wie alles als Marke angemeldet.

domainGuard will vor entsprechenden Abmahnungen bewahren und hat zwei Angebote:

  • BasisResearch
    Mit dem domainGuard Basis Research erfahren Sie, ob ein bestimmter Begriff, so wie von Ihnen angegeben, schon als Marke in Deutschland angemeldet und/oder eingetragen wurde. Innerhalb von 24-48 Stunden erhalten Sie Ihr domainGuard Research Statement. Noch schneller geht es mit dem Express- Service: Je nach Zeitpunkt der Auftragsannahme erhalten Sie in wenigen Stunden Ihr Research Statement.
     
  • IntensivResearch
    Sie möchten zusätzlich wissen, ob auch ähnliche Begriffe oder wichtige Wortbestandteile Ihrer Domain oder "Noch- Nicht Domain" schon als Marke in Deutschland eingetragen wurden oder gerade angemeldet werden? Beim domainguard Intensiv Research erhalten Sie durch das Research-Statement innerhalb von ca. 24-72 Stunde. Sie erhalten dabei eine Liste der Suchabfragen und neben der kompletten Auflistung identischer Marken, sofern vorhanden, eine Liste von bis zu 15 Einträgen ähnlicher Marken und relevanter Wortbestandteile.
     

Internet-Domain für 7,5 Millionen Dollar verkauft
(Meldung von Dezember 1999)

Die kalifornische Risikokapitalgesellschaft "eCompanies" hat für 7,5 Millionen Dollar (14,25 Mio. DM) die Internet-Adresse "Business.com" gekauft. Nach Angaben des Käufers ist dies die bisher höchste für eine Web-Adresse bezahlte Summe, berichtete das Computer-Fachmagazin Information Week.  Unter "Business.com" sollen nach Angaben von eCompanies aus Santa Monica/Kalifornien  Web-Dienstleistungen für Unternehmen angeboten werden.

Der Verkäufer, der texanische Unternehmer Marc Ostrofsky, hatte drei Jahren zubor 160 000 Dollar für die Namensrechte an "Business.com" ausgegeben. Vor dem jüngsten Verkauf lag die höchste je für eine Web- Adresse ausgegebene Summe bei 3,35 Millionen Dollar. So viel hatte 1998 der Computerkonzern Compaq bezahlt, um die zur Suchmaschine Altavista passende Web-Adresse "altavista.com" zu erwerben.
 

Handel mit Domain-Namen ist unzulässig
(Meldung von Mitte 1998)

Ein Bundesgericht in Kalifornien hat im April 1998 entschieden: wer Internet-Domain-Namen registriert, um sie anschließend verkaufen zu können ("Domain-Grabber"), verletzt Firmenrechte an registrierten Warenzeichen. Im konkreten Fall ging es um Dennis Toeppen, der die Namen "panavision.com" und "panaflex.com" für sich registriert hatte und sie an Panavision verkaufen wollte. "Selbst wenn der Anbieter des Namens die Domain selbst noch nie genutzt hat, ist eine Verkaufsabsicht schon als kommerzielle Nutzung zu werten und damit eine Verletzung der Rechte des Warenzeichens." Die Rechtsprechung zugunsten der Inhaber der Namensrechte setzt sich damit weiter durch. Selbst wenn der Inhaber eines Namens keine Firma, sondern ein Verein ist, stellen die meisten Gerichte dessen Anspruch höher als die Registrierung der Domain-Namen. Auf Deutschland läßt sich diese Rechtsprechung aber wohl nicht unmittelbar übertragen: www.nic.de
 

An- und Verkauf von Webadressen über Domainbörsen
Tausende von Mark für knackige deutsche Domains
(Meldung von c't - Heise Verlag - vom 12.8.1999)

Seit Firmen den Wert eines Namensschildes im Internet entdeckt haben, explodieren die Preise für Webadressen.
Mittlerweile bieten diverse Domainbörsen ihre Dienste zur Vermittlung zwischen Verkäufern und Kaufinteressenten an, berichtet das Computermagazin c't in der Ausgabe 17/99. Diese Börsen verstehen sich als Foren der Koordination von Angebot und Nachfrage. Man kann über sie Domains mieten, kaufen oder zum Verkauf anbieten. Typischerweise werden E-Mails zwischen Verkäufer, der sich die entsprechende Domain hat registrieren lassen, und Kaufinteressent hin- und hergereicht. Das lassen sich einige Domainbörsen mit saftigen Provisionen bezahlen; andere arbeiten jedoch kostenfrei für Käufer und Verkäufer.
URLs entwickeln sich zum Spekulationsobjekt und versprechen enorme Profite. Zwischen 5.000 und 10.000 Mark kostet eine knackige .de-Domain durchschnittlich. Die deutsche Webadresse shopping.de kostete sogar 70.000 Mark; die internationale Adresse altavista.com wechselte für 3,3 Millionen Mark den Besitzer. Die Zahl der Adressen, die zum Verkauf stehen, reichen je nach Anbieter von 150 bis über 1.000. Es gibt jedoch keinen Hinweis auf tatsächliche Umsätze der Domainbörsen. Die Nachfrage ist derzeit nicht gerade stürmisch.
Domainhandel spielt sich in einer rechtlichen Grauzone ab (siehe oben). Noch fehlen klare Richtlinien und Grundsatzurteile. Systematischer Handel mit Domainnamen stellt in jedem Fall ein Risiko dar, denn abmahnwütige Anwaltskanzleien haben sich schon darauf spezialisiert, Verstöße gegen die Namens-, Marken- oder Urheberrechte Dritter zu reklamieren. "Wer einen geschützten Begriff als Domain anmeldet, wird weder am Besitz Freude haben, noch die Domain profitabel verkaufen können", erklärt c't-Redakteur Thomas Schult.


 

 
Wenn eine Domain bei einer der landesspezifischen, zentralen Domainvergabestellen, dem sog. NIC (Network Information Center) registriert wird, werden jeweils drei Kontaktpersonen für den jeweiligen Domainnamen benannt: admin-C, tech-C und zone-C. Diese Kontaktpersonen werden in den Whois-Abfragen (z.B.: http://www.denic.de/servlet/Whois) der jeweiligen NICs mit einem Kürzel, einem sog. RIPE-Handle abgebildet. z.B. AO352-RIPE für den Inhaber der Domain GLOSSAR.de.

Die Ripe-Handles werden vom Provider, der die Domain registriert, bei der zentralen, europäischen RIPE-Datenbank (Réseaux IP Européens) beantragt und fassen den Namen/Firmennamen und die Anschrift einer Kontaktperson zusammen:

  • admin-C / Administrativer Kontakt
    Verantwortliche Autorität für die Domain. Hier ist nur eine Person anzugeben; diese kann mit dem technischen Kontakt übereinstimmen, ist aber der allgemeine Ansprechpartner bei Rückfragen. Sie/Er ist 'BesitzerIn' der Domain und für die Einrichtung von Subdomains und die Einhaltung des Namensrechts verantwortlich. Als solcher MUSS sie/er in der Organisation angesiedelt sein, für die diese Domain eingetragen wird (siehe Abschnitt 2. 'descr:'). Der admin-c übernimmt die rechtliche Verantwortung, wenn die antragstellende Organisation nicht oder nicht mehr existiert oder keinen allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) in Deutschland hat oder sonst nicht oder nicht mehr erreichbar ist. Die Person muß mit dem nic-hdl angegeben werden und in der RIPE-Datenbasis eingetragen sein. Der admin-c muß eine natürliche Person sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) in Deutschland hat.
     
  • tech-c / Technischer Kontakt
    Die Person(en), die die technische Abwicklung in der Organisation/für die Organisation vornehmen, dieses können mehrere sein oder auch mit dem administrativen Kontakt übereinstimmen. Die Person muß mit dem nic-hdl angegeben werden und in der RIPE-Datenbasis eingetragen sein. (Oftmals ist hier der Provider eingetragen.)
     
  • zone-c / Zonen-Kontakt
    Die Person, die den Nameserver betreut. Diese Angabe ist nur notwendig sofern ein eigener Nameserver für die Domain delegiert ist/werden soll. Bitte unbedingt eine Person angeben, selbst wenn im 'start of authority' Ressource Record des Nameservers eine funktionale Mailadresse (z.B. hostmaster@domain.de, netadm@domain.de ) angegeben wird. Die Person muß mit dem nic-hdl angegeben werden und in der RIPE-Datenbasis eingetragen sein. Der zone-c kann jedoch auch ein Roleobjekt sein.
     


 

Wie sicher ist eine Domain?

Hier geht es nicht um die rechtliche Sicherheit (Stichwort "Markenrecht"), sondern um die Sicherheit gegenüber "bösen Buben", die eine Domain nebst Daten zu ihren eigenen Gunsten  manipulieren möchten.

Hintergrund: Nachdem eine Domain über einen Provider registriert wurde, wird diese in der zentralen europäischen Datenbank RIPE eingetragen. Nun reicht aber der "normale" Eintrag dort nicht unbedingt aus, um eine Domain vor Dieben zu schützen, denn es werden fünf Sicherheitsklassen verwendet, und je nachdem wie sorgfältig ein Provider war, ist eine Domain mehr oder weniger sicher:

  • Klasse 1 bedeutet:
    Der existierende Verwaltungseintrag in der Datenbank (Fachjargon: Maintainer) schützt sich selbst. Änderungen sind nur mit digitaler ID - möglich.
  • Klasse 2 bedeutet:
    Ein Domain-Eintrag kann erst nach Eingabe eines maximal 8 Zeichen langes Passworts geändert werden. (Die Zahl der hierbei möglichen Kombinationen ist eine 17-stellige Zahl.)
  • Klasse 3 bedeutet:
    Bei einer Änderungs-E-Mail wird lediglich überprüft, ob der Absender die Adresse hat, die in der Datenbank im Feld "MAIL-FROM" hinterlegt ist. Die Absenderadresse einer E-Mail lässt sich aber ganz einfach manipulieren - z.B. durch Software wie "Ghost-Mail".
  • Klasse 4 bedeutet:
    Es existiert zwar ein Maintainer, aber es wird keinerlei Autorisierung benötigt, um eine Änderung durchzuführen.
  • Klasse 5 bedeutet:
    Es existiert keinerlei Schutz.

Einen wirklichen Schutz vor unberechtigten Änderungen bieten lediglich die Klassen A und B.  Die Sicherheit spezifischer Domains kann übrigens bei der Stiftung Warentest getestet werden: http://www.warentest.de/wtest/plsql/[....]. Dort gibt es einen Basis-Check, der kurz und prägnant die entsprechenden Sicherheitsstufen ausgibt und kurz kommentiert, wie sicher eine Domain ist. Der Profi-Check ist detaillierter und mehr für Fachleute geeignet.

Außerdem: Die wichtigste Kontaktperson ist der Administrative Kontakt (admin-C), der meist mit dem Domaininhaber (holder) einer Domain identisch ist. Wenn eine Domain über einen Provider registriert wird, sollte grundsätzlich darauf geachtet werden, dass die anmeldende Person auch als admin-C eingetragen ist. Bei allen europäischen Domains ist nur diese Person, zustimmungspflichtig, wenn es um einen Domainumzug, d.h. eine Umkonnektierung der betreffenden Domain zu einem anderen Provider oder die Löschung der Domain geht (siehe KK-Update).

Grundsätzlich ist in Bezug auf den Domain-Sicherheitscheck der Stiftung Warentest richtig zustellen, dass nicht eine Domain "unsicher" ist, sondern die Personendaten der eingetragenen Kontaktpersonen, die in den oben beschriebenen RIPE-Handles zusammengefasst werden. Ein ungeschütztes RIPE-Handle kann theoretisch von jeder Person, die sich die Mühe macht, modifiziert werden. Dazu muß lediglich ein besonderes Text-Template per E-Mail an die RIPE-Datenbank gesendet werden. Es erfolgt keine Überprüfung, ob der Absender berechtigt ist, diese Änderungen vorzunehmen. Damit wäre also eine solche Person unter bestimmten Umständen in der Lage, die Daten des Admin-C zunächst zu modifizieren und dann an der zugehörigen Domain Änderungen und schlimmstenfalls eine Umkonnektierung vorzunehmen.

Um dies zu verhindern, gibt es die Möglichkeit RIPE-Handles mit sog. Maintainern zu versehen. Ist eine RIPE-Handle durch Ihren Provider mit einem Maintainer geschützt, kann nur er die Veränderungen an Ihrem Personeneintrag vornehmen und damit Missbrauch verhindern. Außerdem wird er bei jedem Änderungsversuch unmittelbar vom Robot der Ripe-DB informiert. Die Authentifizierung bei der RIPE-DB erfolgt dabei wahlweise über bestimmte Absenderadressen oder durch ein verschlüsseltes Passwort. Viele Provider fordern für Ihre Kunden nach wie vor keine geschützten Ripe-Handles an. Dies kann verschiedene Gründe haben - z.B. die Anonymität gegenüber Wiederverkaufen usw.
 


 

 
DNS

Abkürzung für "Domain Name Service", "-Server" oder "-System" • DNS ist ein dezentraler Dienst, der Rechner-Namen bzw. INTERNET-Adressen im Klartext (z.B. www.glossar.de) und IP-Adressen (z.B. 209.204.209.212) einander zuordnet. Für jeden Server beziehungsweise für jedes LAN mit INTERNET-Anschluß, muß ein DNS-Server diese Informationen verwalten. Sobald eine Seite im Internet angewählt wird, fragt der Browser zuerst einen Domain Name Server. Dieser meldet die entsprechende numerische Adresse zurück, worauf der Browser eine direkte Verbindung zu IP-Adresse aufbauen kann.

Der Server-Hersteller CISCO beschreibt "DNS" genaustens: www-europe.cisco.com/warp/public/787/17.html

Nur damit es nicht verloren geht ;-) In der Biologie steht DNS übrigens fuer "Desoxyribonucleinsaeure", die Substanz der Erbinformation.

Homepage-Adressen ohne www

Geben Sie einmal Ihren Domainnamen ohne vorangestelltes "WWW" in die URL-Zeile Ihres Browsers ein - also beispielsweise glossar.de statt www.glossar.de.

Sie können sich dan freuen, wenn Sie nicht mit einer "404er"-Fehler-Meldung als Besucher Ihrer eigenen Internetseite begrüßt werden.

Sollten Sie aber diese Fehlermeldung erhalten, dann bitten Sie Ihren Webspace-Provider dies abzustellen. Dieser hat noch nicht einmal 3 Minuten Arbeit mit einem entsprechenden Eintrag im Domain Name Servicer.

So unueblich ist diese Form der URL-Eingabe im uebrigen gar nicht. Ober haben Sie schon einmal eine E-Mail-Adresse mit vorangestelltem "WWW" verwandt?

FQDN

Abkürzung für "Fully Qualified Domain Name" • Der Fully Qualified Domain Name ist ein Name, der den Pfad zu einem Host beschreibt, zum Beispiel www.glossar.de:

  • "www" ist der Rechner,
  • "glossar" die Domäne und
  • "de" die Top Level Domain.

ICANN

Abkürzung für "Internet Corporation for Assigned Names and Numbers" • www.icann.org

Die Verwaltung des Internet wurde 1998 neu strukturiert. Die Umstrukturierung führte zu einer Verschmelzung der bisherigen Verantwortlichen für die Vergabe von Domains, Network Solutions, und Adressen, IANA. Im Gegensatz zu den bisherigen Institutionen soll bei der ICANN darauf geachtet werden, daß sowohl alle "geographischen Regionen" als auch Vertreter der Industrie-, Provider- und erstmals User-Verbände in der Führung der ICANN repräsentiert sein sollen. Außerdem werden in Teilbereichen Vertreter der jeweiligen international vergleichbaren Organisationen (z.B. die RIPE NCC, APNIC und ARIN) miteinbezogen.

Die von der US-Regierung schließlich etablierte nichtkommerzielle Organisation zur Domainnamenvergabe, von manchen auch Internetregierung genannt, schickte sich schließlich Ende 1999 an, die ersten Wahlen im Internet zu koordinieren.

Als weltweit operierende Organisation soll ICANN ab September 2000

  • das DNS-System (Namensvergabe-System) im Internet koordinieren,
  • die Vergabe der IP-Adressen neu regeln,
  • neue Standards für Internetprotokolle entwickeln und
  • das Root-Server System im Netz organisieren.

Die "technische Zentrale" des Cyberspace wird aber durch ihren Auftrag gleichzeitig auch zum politischen Machtzentrum. Um eine demokratische Legitimation dieses global agierenden Kontrollorgans zu ermöglichen, müssten möglichst viele Internetbenutzer und nicht nur wie bislang bestimmte Gruppen wie Techniker, Firmen und Politiker an den Wahlen der Direktoriumsmitglieder beteiligt werden.

Im "White-Paper" des US-Wirtschaftsministeriums wurde so bei der Gründung der ICANN neben der Sicherung der Stabilität im Internet und des Wettbewerbs besonders diese Repräsentation aller Internetnutzer als Aufgabe hervorgehoben. Realisiert werden soll dies bei der Wahl des sogenannten "At-Large-Council" mit achtzehn Mitgliedern. Dabei stellen sich jedoch viele Fragen, die noch ungeklärt sind, beispielsweise wer überhaupt ein Bürger des Internet ist und wie gewählt werden soll.

KK-Antrag / -Update

Abkürzung für Konnektivitäts-Koordinations-Antrag /-Update, wodurch die (möglicherweise erzwungene) Umstellung einer Domain auf einen anderen Provider erfolgt.

Top-Level-Domain

Abkürzung für "Top-Level-Domain" • Die oberste Hierarchie-Stufe bei den Domains. Aktuelle Top-Level-Domains sind beispielsweise: .de, .at, .ch, .com, ...

Ein kleiner Überblick über die wichtigsten Top-Level-Domains - TLDs (grüne markierte Domain- Bezeichnungen werden zur Zeit diskutiert / sind noch nicht gebräuchlich): 

thematische Domains:


 
ART

Kunst

COM kommerzielle Unternehmen
EDU Education /
Bildungseinrichtungen
FIRM kommerzielle Firmen
GOV Gouvernement / Regierung
INFO Information
MIL Militär
NET Netzwerk
NOM persönliche / private Angebote
ORG nichtkommerzielle
Organisationen
REC Freizeit und Unterhaltung
STORE Shopping
WEB Anbieter mit Webbezug

geographische Domains:



 
AQ Antarktis
AT Österreich
AU Australien
BE Belgien
BG Bulgarien
BR Brasilien
CA Kanada
CC Insel bei Australien
CH Schweiz
CL Chile
CY Zypern
CZ Tschechien
DE Deutschland
DK Dänemark
EE Estland
ES Spanien
FI Finnland
FR Frankreich
GL Grönland
GR Griechenland
HK Hongkong
HU Ungarn
IE Irland
IL Israel
IN Indien
IS Island
IT Italien
JO Jordanien
KR Korea
KW Kuwait
LU Luxemburg
LV Lettland
MX Mexiko
MY Malaysia
NL Niederlande
NO Norwegen
NZ Neuseeland
JP Japan
PL Polen
PR Puerto Rico
PT Portugal
RU Rußland
SA Südafrika
SE Schweden
SG Singapur
SI Slowenien
SK Slowakei
TH Thailand
TN Tunesien
TO Togo
TR Türkei
TW Taiwan
UK Großbritannien
US USA
VA Vatikan
VE Venezuela


    

ICANN: Neue Domains möglicherweise ab 1. Dezember
(Meldung von ZDNet vom 17.6.2000)

Geht es nach der ICANN, so können die neuen Top-Level-Domains bereits in Ende 2000 online gehen. Im Juni haben die Verantwortlichen eine Roadmap für die Einführung der neuen Endungen präsentiert.

Demnach will ICANN am 1. August einen offiziellen Aufruf veröffentlichen, der um Vorschläge für die neuen Domain-Endungen bittet. Diese können bis spätestens 1. Oktober eingereicht werden. Danach verbleiben noch sieben Tage, in denen diese Vorschläge diskutiert werden sollen. Am 1. November will das Komitee offiziell die neuen Endungen verkünden. Ab 1. Dezember sollen diese dann ins Netz gehen. Das Gremium will sich allerdings auf wenige neue Endungen beschränken und weitere im kommenden Jahr folgen lassen.

Im April war bekannt geworden, dass die Endungen .banc und .shop gute Chancen hätten. (ZDNet berichtete). Eine .shop-Domain solle jeder beantragen können, eine .banc-URL dagegen nur bestimmte Institutionen, ähnlich wie eine .edu-Adresse.
 

Neue Top-Level-Domains zum 1. Januar 2001?
(Meldung von ZDNet vom 27.12.1999)

Die ICANN-Versammlung will bis zur nächsten Sitzung im Mai in Yokohama Vorschläge zur Einführung von bis zu zehn neuen Top-Level-Domains machen. Die Einführung der neuen Domains könnte dann frühestens bis 1. Januar 2001 erfolgen.

Die "Internet Corporation for Assigned Names and Numbers" (ICANN) hat die Vorschläge für die neuen Top-Level-Domain-Namen noch nicht veröffentlicht. Ein Ausschuss des Verbandes soll diese zunächst bis 20. April prüfen. Danach will ICANN die Namen auf seiner Website ICANN veröffentlichen.

Die ICANN verfolgt eine weitere Idee: Die World Intellectual Property Organization soll eine Liste mit "berühmten Markennamen" vorlegen, die in aller Welt bekannt sind. Die Besitzer dieser Trademarks haben vorgeschlagen, ihnen das Erstzugriffsrecht auf diese Domains in Kombination mit den neuen Top-Level-Namen zu geben. So soll langwierigen Gerichtsverfahren gegen Domain-Grabber vorgebeugt werden.

Nachdem sich die Delegierten der ICANN-Konferenz in Kairo für die Einführung von neuen Top-Level-Domains ausgesprochen haben, bleiben zwei Fragen: Wer entscheidet, welche Endungen verwendet werden sollen, und wer wird die Verteilung der neuen Domains überwachen?

Erst in der vergangenen Woche hatte eine Verbraucherschützergruppe in den USA vorgeschlagen, Endungen wie .sucks oder .isnotfair einzuführen. Auf Seiten mit diesen Endungen sollten Bürgerrechtler und Aktivisten die Möglichkeit erhalten, ihre Meinungen und Erfahrungen auszutauschen. Jetzt wurden die Forderungen laut, den Konzernen bei Einführung solcher Top-Level-Domain-Namen die Registrierung ihrer eigenen Seite zu verbieten. Beispielsweise sollte AOL kein Recht auf AOL.sucks haben.
 

Neue TLDs
(Meldung von Internet intern vom 27.12.1999)

Der Wunsch nach neuen generic Top Level Domains war schon früh formuliert worden. Aber erst nachdem der inzwischen verstorbene IANA-Chef Jon Postel dem International Ad Hoc Committee (IAHC) konkrete Vorschläge unterbreitete, rückten die neuen TLDs in greifbare Nähe.

Dann schaltete sich aber die amerikanische Regierung beziehungsweise das US-Bundesamt für Telekommunikationsangelegenheiten NTIA (National Telecommunications and Information Administration) ein. Nach der Veröffentlichung des "White Paper" durch den Präsidenten-Berater Ira Magaziner und der darauf folgenden Bildung der neuen Internet-Verwaltung ICANN wurden alle Pläne erst einmal auf Eis gelegt.
Die ICANN wiederum hat mit der ICANN/DNSO eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit der Frage nach den neuen TLDs beschäftigen sollte. Laut dem letzten Zwischenbericht der DNSO scheint inzwischen zumindest Konsens darüber zu bestehen, dass es neue Top Level Domains geben wird. Wann und wie ist bis jetzt allerdings ungeklärt. Um die verschiedenen Meinungen innerhalb der über 90 Köpfe zählenden Gruppe zu verdeutlichen, wurden inzwischen mehrere Positions-Papiere veröffentlicht.

Die beiden ersten dieser Papiere (A und B) scheinen von den meisten Mitgliedern der Arbeitsgruppe unterstützt zu werden. Beide Papiere gehen dabei davon aus, dass die neuen TLDs so schnell als möglich geschaffen werden sollten. Auf ein Verfahren zur effizienten Vermeidung von eventuellen Markenrechtsverletzungen soll nicht gewartet werden.

  • Das Positions-Papier A beinhaltet kurz zusammengefasst die Aussage, dass die Zahl der TLDs nicht beschränkt werden sollte. Es könnte praktisch jeder Begriff verwandt werden. Das Papier sieht aber vor, dass erst eine begrenzte Zahl von TLDs eingerichtet wird, um das Verfahren zu testen.
  • Das Positions-Papier B dagegen ist aggressiver formuliert. Es verlangt die Einrichtung von 500 neuen TLDs innerhalb der nächsten drei Jahre (also bis 2003). Danach soll die Zahl der TLDs und auch der Vergabestellen in keiner Weise reglementiert werden.

Doch auch wenn diese Papiere den Eindruck hinterlassen, es könne jetzt schnell zu einer Lösung kommen, bleiben viele Probleme ungeklärt. Unklar ist beispielsweise, wie die Vergabe der Domainnamen geregelt werden soll. Hier bestehen prinzipiell zwei Möglichkeiten:

  • Entweder verwaltet eine Vergabestelle (Registrar) eine TLD alleine und hat damit auch alleine Zugriff auf die Registry. Der Preis für die Domainnamen könnte dann frei bestimmt werden.
  • Oder mehrere Registrars greifen gemeinsam auf eine "shared registry" zu, die von einer Vergabestelle verwaltet wird. In diesem Fall würden die Preise durch den Wettbewerb geregelt. Die Untergrenze würde durch die Gebühr bestimmt, die der Registry-Verwalter von den Registrars verlangt.

Daneben beinhaltet der Plan, eine unbegrenzte Anzahl von Top Level Domains zu schaffen, auch eine Gefahr: Was passiert, wenn Unternehmen ihren Firmennamen oder generische Begriffe als TLD anmelden und Second Level Domains höchstens zur Verwaltung der eigenen Infrastruktur verwenden? Werden die Domainnamen unter den anderen TLDs nicht überflüssig, beziehungsweise unattraktiv, wenn die Eingabe dieser Begriffe (z.B. http://microsoft/ bzw. http://software/) alleine schon ausreicht, um eine Site anzusteuern?

siehe auch:

Top Level Domain .eu
(Meldung von Internet intern vom 27.12.1999)

Am 8. Dezember hat die Europäische Kommission ihre Initiative eEurope vorgestellt. Diese politische Initiative soll "die Umwandlung Europas in eine Informationsgesellschaft" vorantreiben.

Ein kleiner Satz in dem dazugehörigen Papier sorgte allerdings schnell für Unruhe und Spekulationen. In Abschnitt 3, "Förderung des elektronischer Geschäftsverkehrs", wird das Ziel formuliert: "Die Kommission wird sich für die Schaffung des Bereichsnamens .eu für einen Bereich oberster Stufe (top-level domain) einsetzen, um den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr in der EU zu fördern und den Unternehmen zu helfen, die EU-weit im Internet präsent sein wollen".

Der vom Wired Magazine zu diesem Thema veröffentlichte Beitrag hat dabei augenscheinlich die Phantasie der Presse angeregt. So schreibt ZDNet: "Länder der Europäischen Union könnten in Zukunft ihre Domain-Kürzel verlieren: Statt der länderspezifischen Kennung wie ".de" oder ".fr" soll künftig ein ".eu" am Ende jeder europäischen Adresse stehen."

Behauptungen wie diese haben sich inzwischen als falsch herausgestellt und schießen weit am Ziel vorbei. Das dürfte jedem klar sein, der sich auch nur in Ansätzen die Folgen vorstellen kann. Wie würden wohl die nationalen Domainbesitzer reagieren, wenn man ihnen den Vorschlag macht, ihre durch Links, Suchmaschineneinträge und andere Maßnahmen eingeführten Domainnamen abzugeben?

Ganz allgemein wäre eine solche Top Level Domain zu begrüßen. Damit könnte es endlich möglich werden, ein Gegengewicht zu den von den USA dominierten .com Domains zu schaffen.

siehe auch:

    


 

 
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